Die Anklage wirft dem Generalmanager und dessen Stellvertreter als
den beiden Ausbildungsverantwortlichen vor, sie hätten die Guides
mangelhaft über die Gefahren informiert. Zudem hätten sie am 27.
Juli 1999 den abendlichen Canyoning-Trip nicht gestoppt, obwohl die
Wetterprognosen Gewitter ankündigten.
Der Generalmanager meinte, die Verantwortlichkeit für die
Beurteilung des Wetters sei beim Lead Guide. Die mündlichen
Weisungen an die Guides hätten Canyoning bei starken Gewittern,
Hagel und schwarzen Wolken verboten. Dies sei am 27. Juli 1999
nicht der Fall gewesen.
Am Unglückstag sei der Wasserstand sehr tief gewesen, sagte der
General Manager weiter. Es sei sogar die Rede davon gewesen, das
Canyoning mangels Wasser abzubrechen. Eine Flutwelle wie jene, die
21 Menschen in den Tod riss, habe niemand für möglich gehalten.
(bb/sda)