Aemisegger: Bundesgericht hat nichts zu verstecken

publiziert: Donnerstag, 20. Feb 2003 / 20:54 Uhr

Bern - Die parlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) werden im Frühling über die Durchführung einer Untersuchung in der Affäre Schubarth entscheiden.

Bundesgericht Lausanne.
Bundesgericht Lausanne.
Ständerat Hans Hess (FDP/OW) und Nationalrat Hubert Lauper (CVP/FR) entschieden als Präsidenten der parlamentarischen Subkommissionen Gerichte bei ihren GPK eine Untersuchung zu beantragen. Die GPK würden darüber in der Frühlingssession entscheiden.

Gegenstand der Untersuchung seien die im Zusammenhang mit dem Spuck-Vorfall bekannt gewordenen Vorwürfe von Unregelmässigkeiten in der Geschäftsführung des Kassationshofs. Im Interesse des Ansehens des höchsten Gerichts und zur Wiederherstellung des uneingeschränkten Vertrauens in seine Institutionen solle eine vertiefte Untersuchung durchgeführt werden.

Bundesgerichtspräsident Heinz Aemisegger hat in Lausanne gegenüber den Medien ausgeführt, dass das Bundesgericht nichts zu verstecken habe. Wenn etwas zum Vorschein komme, gelte es dies aufzudecken, zu bereinigen und zu verbessern.

Er beleuchtete im Wesentlichen das Vorgehen im Fall Schubarth. Nach der Spuck-Attacke sei sehr rasch ein Krisenmanagement errichtet worden. Ein Entscheid zum weiteren Vorgehen habe nicht innert Stunden gefällt werden können. Das Gesetz habe keinen Weg vorgegeben, wie der Fall zu lösen sei.

Was nach dem Beschluss des Gesamtgerichts vom Mittwoch mit Martin Schubarth weiter geschehe, liege nicht in der Hand des Bundesgerichts. Aemisegger betonte, dass Martin Schubarth als Bundesrichter gewählt sei, mit entsprechenden finanziellen Ansprüchen. Er hoffe auf eine vernünftige Lösung.

(bsk/sda)

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