Afghanischer Verfassungsentwurf sieht Islam als Staatsreligion vor

publiziert: Montag, 3. Nov 2003 / 17:20 Uhr

Kabul - Zwei Jahre nach dem Sturz der Taliban liegt der Entwurf für eine neue afghanische Verfassung vor. Der aus zwölf Kapiteln und 160 Artikeln bestehende Verfassungsentwurf sieht den heiligen Islam als Staatsreligion vor.

Die neue afghanische Verfassung sieht den heiligen Islam als Staatsreligion vor.
Die neue afghanische Verfassung sieht den heiligen Islam als Staatsreligion vor.
Ausdrücklich wird jedoch die Religionsfreiheit erwähnt. In der unabhängigen, geeinten, unteilbaren Islamischen Republik müsse sich der Staat um die Schaffung einer blühenden Gesellschaft bemühen auf Grundlage der sozialen Gerechtigkeit, dem Schutz der Menschenwürde und der Menschenrechte und der Umsetzung der Demokratie.

Der Entwurf garantiert das Recht des einzelnen auf Privateigentum, Bildung, Arbeit und freie Meinungsäusserung. Vor dem Gesetz seien alle Bürger gleich, heisst es in dem Text, der allerdings nicht ausdrücklich die Gleichberechtigung von Frauen erwähnt. Verurteilt werden alle Arten terroristischer Aktivitäten sowie Drogenproduktion und -schmuggel.

An der Spitze des Staates steht dem Entwurf zufolge ein direkt vom Volk gewählter Präsident. Er hat das Oberkommando über die Streitkräfte, ernennt Minister und die Mitglieder des Obersten Gerichts. Das Amt eines Ministerpräsidenten ist nicht vorgesehen.

Höchstes gesetzgebendes Organ soll die Nationalversammlung der Islamischen Republik Afghanistan werden. Die Nationalversammlung soll aus zwei Kammern bestehen, einer Volkskammer und einem Ältestenrat.

Im Beisein von Präsident Hamid Karsai und Ex-König Sahir Schah präsentierte die Verfassungskommission den Text im Präsidentenpalast von Kabul. Der Entwurf muss Anfang Dezember von einer Loja Dschirga, einer traditionellen Ratsversammlung mit 500 Delegierten, gebilligt werden. Änderungen sind noch möglich.

(bert/sda)

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