Aktenvernichtung im Tinner-Fall «unrechtsmässig»

publiziert: Dienstag, 30. Jun 2009 / 13:25 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 30. Jun 2009 / 17:25 Uhr

Bern - Der Beschluss des Bundesrates, einen Teil des Beweismaterials im Fall Tinner noch vor dem Strafprozess zu vernichten, ist nach Ansicht der Geschäftsprüfungsdelegation der Räte (GPDel) unrechtmässig. Die Landesregierung soll darauf zurückkommen.

Die Schweiz hätte die Sicherheit der Akten garantieren können, so die Delegation.
Die Schweiz hätte die Sicherheit der Akten garantieren können, so die Delegation.
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Am vergangenen Mittwoch hatte der Bundesrat entschieden, rund 100 Seiten Aktenkopien mit Atombombenbauplänen durch Platzhalter zu ersetzen und anschliessend sofort zu vernichten. 1000 Seiten, bei denen es um die Urananreicherung geht, sollen an einem sicheren Ort verwahrt werden.

Die GPDel hält die Vernichtung von Beweismaterial für «nicht rechtmässig». Der Bundesrat greife damit erneut in die Unabhängigkeit der Justiz ein, hiess es in Bern.

Für die Anwendung von Notrecht könne er keine völkerrechtlichen Gründe geltend machen.

Verantwortung des Bundesrates

Nach Ansicht der GPDel kann die Schweiz die Sicherheit der rund 100 Seiten ohne weiteres garantieren, bis das Verfahren mit einem rechtskräftigen Urteil abgeschlossen ist. Die Delegation appelliert mit Nachdruck an die Verantwortung des Bundesrates und ersucht diesen, auf seinen Entscheid zurückzukommen.

Im November 2007 hatte der Bundesrat die bei der Familie Tinner sichergestellten Atombombenbaupläne und andern Beweisstücke in einer geheimen Aktion schreddern lassen. Zufällig wurden dann aber im Dezember 2008 im Archiv der Bundesanwaltschaft 14 Ordner mit Aktenkopien gefunden.

Vom Bundesrat war am Nachmittag keine Stellungnahme erhältlich. Die Regierung habe das Schreiben der GPDel erhalten, sagte Bundesratssprecher André Simonazzi auf Anfrage. Die Regierung werde entscheiden, ob sie darauf reagiere oder nicht.

(sl/sda)

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