Allgemeines: Ausländerbeschränkungen im Wandel

publiziert: Mittwoch, 31. Mrz 2004 / 20:06 Uhr

Sinnigerweise im so genannten Dreiländereck in Basel wurde an einer vom Swiss Sport Forum organisierten Tagung unter dem Thema "Schweizer Arbeitsmarkt und ausländische Sportler" über die Problematik der Ausländerbeschränkungen im Sport referiert.

Peter Stadelmann, Präsident der Swiss Football League, referierte zum Thema Ausländer im Sport.
Peter Stadelmann, Präsident der Swiss Football League, referierte zum Thema Ausländer im Sport.
Den Sportfunktionären und sportinteressierten Juristen wurde eine aktuelle europarechtliche Standortbestimmung vermittelt.

Betrachtet wurde die Situation ausländischer Sportler in der Schweiz und zwar insbesondere aus dem Blickwinkel des öffentlichen Rechts, aus der Sicht der arbeitnehmenden Sportler selbst sowie aus der Perspektive der Sportverbände.

In seinen Ausführungen beleuchtete der Basler Advokat Marco Balmelli die Athletensicht. Balmelli hatte im vergangenen Jahr im Auftrag des Vereins Basel Magic gegen den nationalen Unihockeyverband einen Musterprozess geführt, der in der Anerkennung des von Basel Magic geltend gemachten Anspruches endete. Seitdem ist die Anzahl einsetzbarer ausländischer Spieler aus den EU-Staaten im Unihockeyverband nicht mehr beschränkt.

Da Zugangsbeschränkungen von EU-Sportlern zum Schweizer Sportmarkt im Widerspruch zum Diskriminierungsverbot im seit dem 1. Juni 2002 gültigen Personenfreizügigkeits-Abkommen (PFZA) stehen, sind Ausländerklauseln im gesamten Schweizer Spitzensport entsprechend zu modifizieren. Eine Übergangsfrist, so Balmelli, bestehe nicht, die Verbände seien gefordert, nach Lösungen zu suchen, die sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Einklang bringen lassen.

Über die Auswirkungen des "leading case" von Basel Magic auf vier wichtige Mannschaftssportarten referierte anschliessend Rechtsanwalt Peter Stadelmann. Der Präsident der Swiss Football League widmete sich der Optik der Sportverbände. Stadelmann zeigte auf, wie die Verbände die gegebene Problematik mitunter recht unterschiedlich angingen und lösten.

Während im Handball- und Volleyballverband schon länger eine ausgesprochen liberale Haltung herrschte, hat sich die Swiss Football League erst im Januar 2004 zu einer Änderung ihres bisherigen Systems entschieden. Gleichzeitig zur sofortigen und umfassenden Liberalisierung mit Bezug auf die Angehörigen der 15 EU- sowie 3 EFTA-Staaten wurde allerdings die Regelung bezüglich aller anderen ausländischen Spielern verschärft.

Auch im Eishockey ergab die Überprüfung der gegebenen Rechtslage Neuerungen für die Saison 2004/05. Es gibt kein Kontingent mehr, dass die Anstellung von Ausländern auf fünf limitiert. Dafür gilt aber das Modell "3+1": Pro Spiel sind drei Ausländer (Drittstaatsangehörige und/oder EU-Ausländer) plus ein EU-Ausländer einsetzbar.

Dieses Gentlemen´s Agreement bindet die Klubs zwar moralisch, aber nicht rechtlich. Stadelmann attestierte der Schweizerischen Eishockey-Nationalliga GmbH mit dieser Regelung eine gewisse Originalität. Der SFL-Präsident wies aber auf die Risiken hin, falls einmal der Konsens der Gesellschafter nicht mehr vorhanden sei.

Stephan Breitenmoser, Professor für Europarecht an der Universität Basel, zeigte auf, dass Bevorzugungen inländischer Sportler in Form von mittelbaren Diskriminierungen oder sonstigen Beschränkungen der ausländischen Arbeitnehmer zulässig sind, allerdings nur in engen Ausnahmefällen (Stichworte Jugendförderung, Transfersperren). Eine Rechtfertigung durch vorgeschobene Gründe sei aber in jedem Fall nichtig, so Breitenmoser.

Seit dem Bosman-Urteil 1995 explizit keine Rechtfertigungsgründe für Ausländerbeschränkungen sind Schutz der einheimischen Spieler für die Nationalmannschaft, Identifikation des Publikums mit seiner Lieblingsmannschaft, traditionelle Bindung eines Vereins an sein Land sowie die Aufrechterhaltung des sportlichen Gleichgewichts zwischen armen und reichen Vereinen.

Das Problem von Ausländerbeschränkungen für die Schweiz und auch den Schweizer Sport wird sich schon bald zusätzlich akzentuieren: Bisher konnten die Angehörigen aus assoziierten Staaten sich nicht auf das Diskriminierungsverbot berufen.

Mit der anstehenden EU-Osterweiterung (ab 1. Mai 2004) wird sich der Kreis der Sportler, denen Ausländerklauseln nicht mehr entgegengehalten werden können, schon bald entsprechend erweitern, obwohl keine automatische Ausweitung des PFZA erfolgen wird.

(von Valentin Oetterli, Basel /Si)

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