Amnestie für reuige Steuersünder

publiziert: Mittwoch, 5. Mrz 2008 / 20:22 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 5. Mrz 2008 / 21:05 Uhr

Bern - Reuige Steuersünder können künftig leichter in die Legalität zurückkehren: Die Selbstanzeige wird straffrei. Der Ständerat hat bei der Mini-Steueramnestie kleine Differenzen ausgeräumt. Das Gesetz ist nun unter Dach.

Wer eine eigene Steuerhinterziehung offen legt, bleibt einmal im Leben straflos.
Wer eine eigene Steuerhinterziehung offen legt, bleibt einmal im Leben straflos.
Wer eine eigene Steuerhinterziehung offen legt, bleibt einmal im Leben straflos. Einzig die ordentliche Nachsteuer und den Verzugszins muss er für höchstens zehn Jahre bezahlen.

Belohnt wird auch eine wiederholte Selbstanzeige. In diesem Fall wird die Busse von in der Regel hundert Prozent auf ein Fünftel der hinterzogenen Steuer ermässigt. Die straflose Selbstanzeige ist nur dann möglich, wenn die Steuerbehörden noch keine Kenntnis von der Hinterziehung hatten.

Der Mechanismus der straflosen Selbstanzeige gilt auch für Unternehmen. Anstifter, Gehilfen oder Mitwirkende einer Steuerhinterziehung können von ihr unter den gleichen Voraussetzungen Gebrauch machen wie die Steuerpflichtigen.

Amnestie für Nachkommen verstorbener Steuersünder

Belohnt werden ausserdem Erben, die eine Steuerhinterziehung Verstorbener offen legen. Sie müssen Nachsteuer und Verzugszins nur noch für die drei letzten Steuerperioden vor dem Todesjahr des Erblassers bezahlen. Heute beträgt der Zeitraum zehn Jahre.

Im Nationalrat war die Mini-Amnestie umstritten. Die Vorlage widerspreche der Steuergerechtigkeit und sei ein völlig falsches Signal, argumentierte die Linke. Steuerhinterziehung werde weiterhin als Kavaliersdelikt behandelt. SP und Grüne unterlagen jedoch mit ihren Anträgen.

(fest/sda)

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