Strafverfahren

Anklage gegen Zürcher Gemeinderat Babini

publiziert: Montag, 3. Nov 2014 / 15:16 Uhr
Ein etwas ungewöhlicher Politiker - Drohung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Tätlichkeiten werden ihm vorgeworfen.
Ein etwas ungewöhlicher Politiker - Drohung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung und Tätlichkeiten werden ihm vorgeworfen.

Zürich - Gegen den Zürcher Gemeinderat Mario Babini hat die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage erhoben. Dem 57-Jährigen, der seit kurzem nicht mehr Mitglied der SVP ist, werden Drohung, Tätlichkeiten, mehrfacher Hausfriedensbruch und mehrfache Sachbeschädigung vorgeworfen.

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Der Ökonom war am 30. Juni festgenommen worden, nachdem er in angetrunkenem Zustand in einer Bar in Zürich-Enge herumgepöbelt hatte. Wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, wirft sie ihm vor, er habe an jenem 30. Juni einem Mitarbeiter der Bar einen Faustschlag versetzt, nachdem der Mann ihn zum Verlassen des Lokals aufgefordert habe.

Trotz eines Hausverbots betrat Babini kurze Zeit später die Bar erneut. Nun kam es zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen dem Beschuldigten und einem Gast. Der gleiche Barmitarbeiter versuchte zu schlichten. Daraufhin soll Babini ihm gedroht haben, er werde zu Hause eine Waffe holen und wieder kommen.

Sturmgewehr, Axt und Samuraischwert

Als die Polizei ihn in seiner Wohnung festnahm, beschlagnahmte sie dort ein Sturmgewehr, eine Axt und ein Samuraischwert. Mit seinem Verhalten hat sich Babini laut Anklage der Drohung, des Hausfriedensbruchs sowie einer Tätlichkeit schuldig gemacht.

Dass Babini einen Gast jener Bar mit einem Messer bedroht haben soll, hat dagegen keine strafrechtlichen Folgen. Der Geschädigte habe auf einen Strafantrag verzichtet, heisst es in der Mitteilung. Und weil Drohung kein Offizialdelikt ist, untersuchte die Staatsanwaltschaft diesen Punkt nicht weiter.

Bierflasche gegen Windschutzscheibe

Im Strafverfahren kam noch Weiteres zum Vorschein. Laut Anklage hat Babini am 30. Mai eine Bierflasche gegen die Windschutzscheibe eines fahrende Autos geworfen. Damit habe er den Lenker auf das fehlende Licht aufmerksam machen wollen, heisst es in der Mitteilung.

Schliesslich soll er im Mai und Juni mehrmals eine Wohnung betreten haben, die er einer Kinderkrippe vermietet hatte. Die nötige Einwilligung der Mieter hatte er nicht. In den Krippenräumen beschädigte er laut Anklage einiges.

Fraktions-Ausschluss, Partei-Austritt

Nach seiner Festnahme sass Babini während 101 Tagen in Untersuchungshaft. Als er wieder auf freiem Fuss war, wurde er umgehend von der SVP-Fraktion zitiert: Nachdem er sein Recht auf Anhörung wahrgenommen hatte, wurde er aus der Gemeinderatsfraktion ausgeschlossen. Dem drohenden Ausschluss aus der Stadtpartei kam Babini zuvor: Er trat von selber aus.

Als Partei- und Fraktionsloser politisiert er weiterhin im städtischen Parlament, dem Gemeinderat. Gewählt worden war er erst bei den letzten Wahlen im Frühling 2014. Und dieses Mandat wird er weiterhin wahrnehmen, wie er anlässlich des Fraktionsausschlusses zur Nachrichtenagentur sda sagte. Über seine Erlebnisse im Gefängnis will er jetzt ein Buch schreiben.

(jbo/sda)

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