Anwalt: Faires Verfahren gegen Tinners nicht möglich

publiziert: Montag, 13. Jul 2009 / 11:57 Uhr

Bern - Die wieder aufgetauchten Tinner-Akten umfassen nur einen Bruchteil des ursprünglichen Materials. Für Tinner-Anwalt Roman Bögli ist es darum unerheblich, ob die Unterlagen erhalten bleiben oder nicht: Ein faires Verfahren hält er ohnehin für unmöglich.

Die Verteidigung könne zu jedem Anklagepunkt geltend machen, dass entlastendes Material vernichtet worden sei.
Die Verteidigung könne zu jedem Anklagepunkt geltend machen, dass entlastendes Material vernichtet worden sei.
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Es sei bereits so viel entlastendes Material vernichtet worden, dass eine korrekte Verteidigung nicht mehr möglich sei, sagte der Anwalt von Urs Tinner auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Die Liste, in welcher der zuständige Untersuchungsrichter Andreas Müller die fehlenden Unterlagen aufgelistet habe, umfasse 21 Seiten, bestätigte Bögli Angaben der «NZZ am Sonntag». Die von der Schredder-Aktion des Bundesrats verschont gebliebenen Akten seien nur ein Bruchteil davon. Selbst wenn diese erhalten blieben, sei eine korrekte Verteidigung nicht möglich.

Menschenrechtsklage wird nicht zurück gezogen

Aus diesem Grund ziehe er die beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hängige Beschwerde weder zurück, noch ändere er sie ab. Mit der Eingabe in Strassburg hatte sich Bögli gegen die Beschneidung der Verteidigungsrechte seines Mandanten zur Wehr gesetzt. Dieser hatte bereits vier Jahre in Untersuchungshaft verbracht, bevor er Ende 2008 auf freien Fuss gesetzt worden war.

Mit seiner juristischen Einschätzung ist Bögli nicht allein: Auch der St. Galler Staatsrechtler Rainer Schweizer hält ein korrektes Verfahren gegen die Gebrüder Tinner nicht mehr für möglich: Da der grösste Teil der Unterlagen zerstört wurde, sei eine Verteidigung nicht mehr möglich, sagte er auf Anfrage.

Schweizer: Lieber Verfahren einstellen

Die Verteidigung könne zu jedem Anklagepunkt geltend machen, dass entlastendes Material vernichtet worden sei. «Ein faires Verfahren gemäss Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist damit nicht mehr möglich», sagte Schweizer.

Er ist daher überzeugt, dass Bögli in Strassburg recht erhalten wird. Und unter diesen Umständen sei es sinnvoller, das Strafverfahren bereits jetzt einzustellen, sagte Schweizer.

(fest/sda)

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