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Räte uneinig
Arbeitgeber zur Weiterbildung verpflichten?
publiziert: Donnerstag, 5. Jun 2014 / 13:50 Uhr
Mit dem Weiterbildungsgesetz wird die im Mai 2006 an der Urne angenommene Bildungsverfassung umgesetzt.
Bern - Beim neuen Weiterbildungsgesetz sind sich die Räte noch nicht einig geworden. Der Ständerat besteht darauf, Arbeitgeber bei der Weiterbildung in die Pflicht zu nehmen.
Die umstrittene Bestimmung ist allerdings programmatischer Natur, neue Leistungspflichten werden damit nicht begründet. Trotzdem hat sie der Nationalrat aus dem Gesetz gestrichen. Im Rat hatte sich die Auffassung durchgesetzt, dass die Wirtschaft ohne gesetzliche Verpflichtung schon heute einen grossen Beitrag zur Weiterbildung leiste.
Es sei problematisch, wenn der Staat Weiterbildung verordne, sagte Roland Eberle (SVP/TG) am Donnerstag im Ständerat. Er habe gute Rahmenbedingungen zu schaffen, sich aber nicht in die Art und Weise einzumischen, wie Weiterbildung durchgeführt werde. Zudem sei die fragliche Bestimmung unklar und führe daher zu Rechtsunsicherheit.
Wenn sich die Unternehmen bereits an der Weiterbildung beteiligten, sei die neue Bestimmung ohnehin unproblematisch, sagte Kommissionssprecherin Géraldine Savary (SP/VD). Die Bestimmung widerspiegle die Kaskade der Verantwortung für die Weiterbildung vom Individuum über die Arbeitgeber zum Staat. Der Ständerat folgte dem Antrag der Kommission mit 28 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung.
Gleich lange Spiesse
Weiterhin uneinig sind sich die Räte auch beim Verhältnis von staatlichen und privaten Angeboten. Der Nationalrat verlangt, dass staatliche oder subventionierte Weiterbildungsangebote zu Marktpreisen angeboten werden, wenn sie in Konkurrenz zu privaten Angeboten stehen.
Der Ständerat wollte bisher Konkurrenz generell verhindern. Dies hatte die Schweizer Universitäten und Fachhochschulen auf den Plan gerufen, die sich gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt sahen.
Auf Antrag seiner Bildungskommission ist der Ständerat nun auf eine Formulierung umgeschwenkt, mit welcher weder die öffentlichen noch die privaten Anbieter benachteiligt werden sollten: Öffentliche Angebote müssen mindestens zu kostendeckenden Preisen durchgeführt werden.
Eingelenkt hat die kleine Kammer im Bereich der Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, den Organisationen der Arbeitswelt sowie den hochschulpolitischen Organen sollen gesetzlich verankert werden.
Umsetzung der Bildungsverfassung
Mit dem Weiterbildungsgesetz wird die im Mai 2006 an der Urne angenommene Bildungsverfassung umgesetzt. Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf folgt dem Grundsatz, dass Weiterbildung Privatsache bleiben und der Staat nur subsidiär zum Zug kommen soll.
Die Rolle von Bund und Kantonen ist es, die Rahmenbedingungen zu verbessern und Grundsätze festzulegen. Der Charakter des Rahmengesetzes wird nicht zuletzt daraus ersichtlich, dass dieses kaum Kostenfolgen hat: Die Zusatzkosten betragen rund 2 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Stossrichtung sind die Räte bisher treu geblieben.
Es sei problematisch, wenn der Staat Weiterbildung verordne, sagte Roland Eberle (SVP/TG) am Donnerstag im Ständerat. Er habe gute Rahmenbedingungen zu schaffen, sich aber nicht in die Art und Weise einzumischen, wie Weiterbildung durchgeführt werde. Zudem sei die fragliche Bestimmung unklar und führe daher zu Rechtsunsicherheit.
Wenn sich die Unternehmen bereits an der Weiterbildung beteiligten, sei die neue Bestimmung ohnehin unproblematisch, sagte Kommissionssprecherin Géraldine Savary (SP/VD). Die Bestimmung widerspiegle die Kaskade der Verantwortung für die Weiterbildung vom Individuum über die Arbeitgeber zum Staat. Der Ständerat folgte dem Antrag der Kommission mit 28 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung.
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Weiterhin uneinig sind sich die Räte auch beim Verhältnis von staatlichen und privaten Angeboten. Der Nationalrat verlangt, dass staatliche oder subventionierte Weiterbildungsangebote zu Marktpreisen angeboten werden, wenn sie in Konkurrenz zu privaten Angeboten stehen.
Der Ständerat wollte bisher Konkurrenz generell verhindern. Dies hatte die Schweizer Universitäten und Fachhochschulen auf den Plan gerufen, die sich gegenüber ausländischen Anbietern benachteiligt sahen.
Auf Antrag seiner Bildungskommission ist der Ständerat nun auf eine Formulierung umgeschwenkt, mit welcher weder die öffentlichen noch die privaten Anbieter benachteiligt werden sollten: Öffentliche Angebote müssen mindestens zu kostendeckenden Preisen durchgeführt werden.
Eingelenkt hat die kleine Kammer im Bereich der Anrechnung von Bildungsleistungen an die formale Bildung. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, den Organisationen der Arbeitswelt sowie den hochschulpolitischen Organen sollen gesetzlich verankert werden.
Umsetzung der Bildungsverfassung
Mit dem Weiterbildungsgesetz wird die im Mai 2006 an der Urne angenommene Bildungsverfassung umgesetzt. Der vom Bundesrat vorgelegte Entwurf folgt dem Grundsatz, dass Weiterbildung Privatsache bleiben und der Staat nur subsidiär zum Zug kommen soll.
Die Rolle von Bund und Kantonen ist es, die Rahmenbedingungen zu verbessern und Grundsätze festzulegen. Der Charakter des Rahmengesetzes wird nicht zuletzt daraus ersichtlich, dass dieses kaum Kostenfolgen hat: Die Zusatzkosten betragen rund 2 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Stossrichtung sind die Räte bisher treu geblieben.
(bert/sda)
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