Anspruch verjährt

Asbest-Klage gegen Eternit in Glarus abgewiesen

publiziert: Donnerstag, 10. Mai 2012 / 15:53 Uhr
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Glarus - Knapp drei Monate nach dem Schuldspruch im Asbest-Prozess in Turin hat das Glarner Kantonsgericht eine Asbest-Klage gegen die SBB und die Eternit (Schweiz) AG abgewiesen. Ein allfälliger Anspruch auf Genugtuung sei verjährt, befand das Gericht. Bereits drohen aber neue Asbest-Prozesse in der Schweiz.

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Mit der im Jahr 2009 im Kanton Glarus eingereichten Klage hatten die Kläger eine Genugtuung von 110'000 Franken verlangt, wie Eternit am Donnerstag mitteilte. Begründet wurde die Forderung von Angehörigen eines Verstorbenen damit, dass der Mann ab 1961 einige Jugendjahre in Niederurnen, dem Glarner Standort von Eternit, verbracht hatte.

Danach erkrankte der Mann im Jahre 2004 an einem durch Asbest verursachten Mesotheliom. Zwei Jahre später starb er an den Folgen des Tumors.

Mit dem am Donnerstag bekanntgegebenen Entscheid sei der bisher einzige Zivilprozess im Zusammenhang mit der Asbestvergangenheit der Werke in Niederurnen GL und Payerne VD erstinstanzlich abgeschlossen, schreibt Eternit.

Die im gleichen Fall angestrengte Strafuntersuchung war von der Glarner Untersuchungsbehörde im Jahr 2006 eingestellt worden. Das Bundesgericht hat diesen Entscheid geschützt.

Hohe Strafen

Erst am 13. Februar hatte ein Strafgericht in Turin (I) den Schweizer Industriellen Stephan Schmidheiny und den belgischen Baron Jean-Louis de Cartier in erster Instanz zu jeweils 16 Jahren Gefängnis und Schadenersatzzahlungen in Millionenhöhe verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts hatten die beiden ehemaligen Mitbesitzer der Eternit S.p.A. (Genua) eine Umweltkatastrophe verursacht und sich der vorsätzlichen Unterlassung von Sicherheitsmassnahmen in zwei italienischen Eternit-Fabriken in Cavagnolo und Casale Monferrato schuldig gemacht.

In den zwei anderen italienischen Eternit-Fabriken in Bagnoli und in Rubiera seien allfällige Straftaten hingegen verjährt, urteilte das Gericht. Die Anklage gegen die beiden Unternehmer hatte auf vorsätzliche Tötung in rund 3000 Krankheits- und Todesfällen und Verursachung einer Umwelt-Katastrophe gelautet.

Weitere Anklage droht

Schmidheiny hat angekündigt, das Urteil des Turiner Gerichts weiterzuziehen. Und bereits droht ihm eine weitere Anklage.

Denn Anfang März hat die italienische Staatsanwaltschaft angekündigt, auch Asbest-Fälle in der Schweiz aufrollen. Sie interessiert sich vor allem für die Fälle italienischer Arbeiter, die im Ausland in Asbest-Fabriken arbeiteten und nach ihrer Rückkehr nach Italien an den Folgen von Asbest erkrankten und starben.

(bert/sda)

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