Bund hält an Kürzung der Asylverfahren fest

Asyl-Verfahrenszentren müssen nicht zwingend Unterkünfte sein

publiziert: Freitag, 27. Jan 2012 / 20:35 Uhr
Der Bund will die Asyl-Verfahrensdauer von heute durchschnittlich 1400 Tagen auf 120 Tage reduzieren.
Der Bund will die Asyl-Verfahrensdauer von heute durchschnittlich 1400 Tagen auf 120 Tage reduzieren.

Bern - Dass die Verfahren im Asylwesen beschleunigt werden sollen, daran hält der Bund fest. Neben der Verfahrensbeschleunigung muss aber auch die Frage der Unterbringung geklärt werden. Zusammen mit den Kantonen wird der Bund verschiedene Varianten prüfen.

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Mit einer zeitlichen und räumlichen Konzentration der personellen und finanziellen Ressourcen will der Bund die Verfahrensdauer von heute durchschnittlich 1400 Tagen auf 120 Tage reduzieren. Ideal wäre es, wenn die Asylbewerber in diesen Verfahrenszentren oder zumindest in deren Nähe untergebracht werden könnten.

Der Widerstand in der Bevölkerung gegen grössere Asylunterkünfte hat den Bund nun zu Präzisierungen veranlasst: Die Bundeszentren müssen nicht unbedingt auch Beherbergungsort sein.

«Wir werden mit den Kantonen demnächst die verschiedenen Unterbringungsmöglichkeiten diskutieren», sagte Christine Stähli, Sprecherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), zu einem entsprechenden Bericht der Zeitungen «Tages-Anzeiger» und «Bund» vom Freitag.

Vernehmlassung Ende Jahr

Laut Mario Gattiker, Chef des Bundesamts für Migration (BFM), ist es denkbar, dass sich die Unterbringung der Asylbewerber auf bestehende Strukturen stützen wird. Zentral sei, dass alle Akteure in den Verfahren künftig an einem Ort arbeiten könnten, um Energieverluste zu vermeiden. Ende Jahr sollen die entsprechenden Vorschläge in die Vernehmlassung geschickt werden.

Derzeit gibt es fünf Empfangszentren, in denen maximal 1200 Personen Platz finden. Nach den ursprünglichen Ideen von EJPD-Chefin Sommaruga sollen die Asylsuchenden in 10 bis 12 Bundeszentren mit je 400 bis 500 Plätzen untergebracht werden, und zwar während der gesamten erstinstanzlichen Verfahrensdauer.

(asu/sda)

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