Asylbewerber wehrt sich gegen Ausschaffung

publiziert: Montag, 2. Mrz 2009 / 11:29 Uhr / aktualisiert: Montag, 2. Mrz 2009 / 19:33 Uhr

Zürich - Ein irakischer Asylbewerber, der am Morgen aus der Schweiz nach Schweden hätte ausgeschafft werden sollen, darf weiterhin im Land bleiben. Das Bundesverwaltungsgericht erliess gegen die Ausschaffung eine superprovisorische Verfügung.

Fahad Khammas im Film «La Forteresse» von Fernand Melgar.
Fahad Khammas im Film «La Forteresse» von Fernand Melgar.
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Beim Asylbewerber handelt es sich um Fahad Khammas, eine der Hauptfiguren im Schweizer Dokumentarfilm «La Forteresse» von Fernand Melgar. Dieser machte mit einer Flugblatt-Aktion im Flughafen Zürich auf das Schicksal von Khammas aufmerksam.

Der Iraker hatte sich am Morgen im Flugzeug am Zürcher Flughafen so heftig gegen seine Ausschaffung zur Wehr gesetzt, dass der Flugkapitän ihn nicht mitnehmen wollte. Im Laufe des Tages erliess dann das Bundesverwaltungsgericht eine der SDA vorliegende superprovisorische Verfügung.

Vorläufig keine Ausschaffung

Die Rechtsvertreterin von Khammas hatte am Wochenende beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Nichteintretens-Entscheid des Bundesamtes für Migration (BFM) eingereicht. Dies sagte Denise Graf, Flüchtlingskoordinatorin von Amnesty International (AI) Schweiz, gegenüber der SDA.

Der Iraker darf also vorläufig nicht nach Schweden ausgeschafft werden. Graf erwartet in den nächsten zwei Wochen einen definitiven Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts.

Vorwürfe an die Polizei

Ein Sprecher von AI erhob unter Berufung auf die Anwältin von Khammas schwere Vorwürfe gegen die an der Ausschaffung beteiligten Polizisten. Diese hätten den Iraker gefesselt ins Flugzeug getragen. Als er dort zu schreien anfing, habe man ihm mit einem Band den Mund zugebunden. Er sei zudem gezwickt und in der Nierengegend geschlagen worden.

Die Kantonspolizei, die bei einer Ausschaffung im Flugzeug zuständig ist, weist diese Vorwürfe in aller Schärfe zurück. Ihr Kommunikationschef, Marcel Strebel, bezeichnete sie auf Anfrage der SDA als «absolut haltlos». Abklärungen hätten ergeben, dass dem Mann weder der Mund zugeklebt wurde, noch dass er gezwickt und geschlagen worden sei.

(tri/sda)

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