Nur nach explizitem Einverständnis

Auch Nationalrat lehnt Widerspruchslösung für Organspenden ab

publiziert: Donnerstag, 5. Mrz 2015 / 12:12 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 5. Mrz 2015 / 13:13 Uhr
Allein im Jahr 2014 starben pro Woche zwei Personen, die vergeblich auf ein Organ gewartet hatten. (Symbolbild)
Allein im Jahr 2014 starben pro Woche zwei Personen, die vergeblich auf ein Organ gewartet hatten. (Symbolbild)

Bern - Spenderorgane dürfen auch künftig nur dann entnommen werden, wenn der Betroffene oder allenfalls Angehörige diesem Eingriff explizit zugestimmt haben. Nach dem Ständerat hat am Donnerstag auch der Nationalrat die sogenannte Widerspruchslösung abgelehnt.

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Der Nationalrat sprach sich mit 107 zu 67 Stimmen bei 4 Enthaltungen gegen die Widerspruchslösung aus. Befürworter dieser Lösung erhofften sich vor allem eine höhere Spenderquote. Denn prinzipiell würde mit der Widerspruchsregelung jeder nach seinem Tod zum Organspender, sofern er sich zuvor nicht ausdrücklich dagegen ausgesprochen hatte.

Mit einer solchen Regelung könnten Leben gerettet werden, zeigten sich die Befürworter überzeugt. Zudem müssten Personen, die später vielleicht selber eine Organspende erhalten wollten, konsequenterweise auch solidarisch sein und zu einer Spende bereit. «Es gibt einen Gap zwischen Nachfrage und Angebot. Und dieser Gap wird nicht kleiner, sondern grösser», sagte Daniel Stolz (FDP/BS).

Über 100 starben 2014 wegen fehlenden Organen

In der Schweiz kamen im letzten Jahr auf eine Million Einwohner gerade einmal 14,4 Spender, wie die Stiftung Siwsstransplant im Januar bekannt gab. Die Spenderate liege damit im untersten Drittel Europas. Allein im Jahr 2014 starben pro Woche zwei Personen, die vergeblich auf ein Organ gewartet hatten.

Trotz des Organmangels wollte eine Ratsmehrheit aber nichts von einem Systemwechsel wissen. Vor allem ethische Überlegungen sprächen dagegen, sagte Christian Lohr (CVP/TG) im Namen der Mehrheit der vorberatenden Kommission. Man müsse sich fragen, ob die Gesellschaft wirklich einen Anspruch auf Organe habe. Lohr warnte davor, dass Menschen bei einem falschen Verständnis als Ersatzteillager für andere Menschen angesehen werden könnten.

Daniel Stolz wehrte sich gegen diesen Vorwurf. Es gehe nicht um Menschen als Ersatzteillager oder «Wild-West»-Methoden. Vorgeschlagen werde eine erweiterte Widerspruchslösung. Dies bedeute, dass die Angehörigen in jedem Fall vor einer möglichen Spende noch über ihr Widerspruchsrecht informiert würden, wenn kein ausdrücklicher Wille des Spenders vorliege.

Fachkräfte ausbilden

Es sei besser, bei den bereits bestehenden Strukturen anzusetzen, sagte hingegen Marina Carobbio (SP/TI). Es gehe etwa darum, die Ausbildung der Fachkräfte oder die Information der Bevölkerung zu verbessern, wie auch im bereits lancierten Aktionsplan des Bundes vorgesehen.

Mit solchen Massnahmen seien in anderen Ländern gute Resultate erzielt worden, sagten mehrere Nationalräte. Die Widerspruchslösung alleine hingegen habe nirgends zu einer höheren Spenderquote geführt.

Diskutiert wird die Widerspruchslösung im Nationalrat im Rahmen der Teilrevision des Transplantationsgesetzes. Auf der Traktandenliste stehen weitere Entscheide, etwa zur Gleichbehandlung von Grenzgängern, zum Zeitpunkt der Anfrage an Angehörige oder zu einer besseren Information der Bevölkerung.

(flok/sda)

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