Auch Ständerat will Heiratsverbot für «Illegale»

publiziert: Montag, 25. Mai 2009 / 20:56 Uhr / aktualisiert: Montag, 25. Mai 2009 / 21:12 Uhr

Bern - Künftig soll in der Schweiz nur noch heiraten dürfen, wer hier ein Bleiberecht hat. Um Scheinehen von Ausländern zu bekämpfen, hat der Ständerat mit 27 zu 12 Stimmen eine vom Nationalrat vorgeschlagene Gesetzesänderung angenommen.

Auf Initiative von Toni Brunner wurde die Änderung beschlossen, dass nun der rechtmässige Aufenthaltsnachweis für Eheschliessungen notwendig sei.
Auf Initiative von Toni Brunner wurde die Änderung beschlossen, dass nun der rechtmässige Aufenthaltsnachweis für Eheschliessungen notwendig sei.
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Auf Initiative von Toni Brunner (SVP/SG) hatte die grosse Kammer eine Änderung des Zivilgesetzbuchs beschlossen: Neu soll der Nachweis des rechtmässigen Aufenthalts Voraussetzung für eine Eheschliessung sein, damit nicht abgewiesene Asylbewerber oder andere illegal Anwesende mit einer Scheinheirat ein Bleiberecht erschleichen können.

Auch im Zweitrat gelang es einer linken Minderheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) nicht, diese Gesetzesverschärfung zu verhindern.

Ausländer unter Generalverdacht

Mit einem Nichteintretensantrag warnte Liliane Maury Pasquier (SP/GE) vergeblich davor, das in der Verfassung und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verbriefte Grundrecht auf Ehe zu verletzen.

Die Vorlage stelle eine ganze Gruppe von Ausländern unter Generalverdacht, sei menschenfeindlich und diskriminierend, sagte Maury Pasquier - unterstützt von Anita Fetz (SP/BS) und Dick Marty (FDP/TI). Im Übrigen könnten die Zivilstandsämter seit Anfang 2008 Trauungen bei Verdacht auf Scheinehe durchaus verweigern. Auch Strafandrohungen gegen Scheinehen gebe es bereits.

«Grundrecht auf Ehe bleibt gewahrt»

Nach Ansicht des Ständerates bleibt das Grundrecht auf Ehe gewahrt, weil bei der Umsetzung der neuen Gesetzesnorm im Einzelfall auch der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismässigkeit beachtet werden muss. Ziel der Gesetzesänderung sei es, im Kampf gegen Scheinehen die Unsicherheit und die uneinheitliche Praxis der Zivilstandsbehörden zu beseitigen.

Auch Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf stellte sich hinter die Vorlage. Die grosse Mehrheit der Kantone begrüsse diese Gesetzesänderung ausdrücklich, sagte sie.

(tri/sda)

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Berühmte Scheinehe im Film: «Gegen die Wand».
Wie verfahren?
Wie würden Sie denn in so einem Fall verfahren?

Denn mit der neuen Gesetzgebung müsste die heiratswillige Mutter erzwungenermassen ledig ein Kind zur Welt bringen. Die soziale Ächtung wäre ihr sicher, je nach Religionsrichtung. Das Kind erhielte den Namen der Mutter anstatt des Vaters etc. etc.

All das wäre wohl kaum sozial oder?
Komisch
Hallo Tron. Ihr Beispiel könnte geradezu zur Nachahmung führen! Und gerade deshalb braucht es strengere Gesetzte, weil sie eben oft missbracht werden. Religion hin oder her. Ich bin auch sozial eingestellt - aber bestimmt nicht in ihrem Sinne.
Erniedrigend
Diese Verschärfung ist einer aufgeklärten und den sozialen Werten verpflichteten Schweiz einfach nicht würdig.

Was ist nun, wenn eine Angehörige einer "speziellen" Religionsausrichtung nun schwanger wird und es die Sitten ihrer Familie/Religion verlangen, dass sie verheiratet sein soll, wenn das Kind zur Welt kommt?
Es geht um Missbrauch
Dass sich die LINKE dagegen stellte, ist absulut deplaziert. Es geht doch hier lediglich um Scheinehen. Ich kenne ein Fall, bei welchem eine lesbische Frau (mit CH Pass) einen schwulen, südamerikanischen Mann heiratete, damit dieser in der Schweiz bleiben konnte. Der schwule Mann mit CH Pass heiratete andererseits die lesbische, ausländische Freundin der Schweizerin, damit auch sie in der Schweiz Afenthaltsrecht erhielt! Es gibt auch da nichts, was es nicht gibt!
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