Selbes Verfahren wie in der Schweiz

Auch in Deutschland müssen Flüchtlinge Bargeld abgeben

publiziert: Donnerstag, 21. Jan 2016 / 08:23 Uhr
Asylsuchende müssen auch in Deutschland zuerst ihr eigenes Einkommen und Vermögen aufbrauchen.
Asylsuchende müssen auch in Deutschland zuerst ihr eigenes Einkommen und Vermögen aufbrauchen.

Berlin - Wie in der Schweiz müssen Flüchtlinge auch in Bayern und Baden-Württemberg mitgeführtes Bargeld abgeben. Die bundesgesetzlichen Regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz entsprechen laut Bayerns Innenminister im Wesentlichen dem Verfahren in der Schweiz.

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"Asylbewerber werden bei der Ankunft in den Aufnahmeeinrichtungen auf Dokumente, Wertsachen und Geld durchsucht. Barvermögen und Wertsachen können sichergestellt werden, wenn es mehr als 750 Euro sind und wenn ein Erstattungsanspruch gegen die Person besteht oder erwartet wird", sagte der bayrische Innenminister Joachim Herrmann der "Bild"-Zeitung vom Donnerstag.

Auch in Baden-Württemberg könne die Polizei Vermögen oberhalb von 350 Euro einbehalten. Im Dezember 2015 sei es pro betroffener Person durchschnittlich ein vierstelliger Betrag gewesen, berichtet das Blatt weiter. Bayern und Baden-Württemberg vollziehen damit Bundesrecht, wonach Asylsuchende zuerst ihr eigenes Vermögen aufbrauchen müssen, wie es heisst.

Die Integrationsbeauftragte der deutschen Regierung, Aydan Özoguz (SPD), sagte der Zeitung: "Wer bei uns einen Asylantrag stellt, muss vor der Hilfegewährung grundsätzlich sein Einkommen und Vermögen aufbrauchen, dazu zählt z.B. auch der Familienschmuck. Auch wenn sich manche Vorurteile hartnäckig halten - als Asylbewerber hat man es mitnichten besser als ein Hartz-IV-Empfänger."

(arc/sda)

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Um...
den Vorgang zu verstehen muss man sich in die Lage der angeblichen Flüchtlinge versetzen. Hat man einen Familienangehörigen in einem europäischen Land, hat auch die übrige Familie die Aussicht auf Nachzug.
Die staatlichen Gelder, inklusive Kindergeld, die so eine Familie in manchen europäischen Ländern erhält, übertreffen so manches Familieneinkommen von normalen einheimischen Arbeitnehmern. Dazu kommt die besondere gesellschaftliche Stellung, die vom Rechtsstaat in kulturellen Fragen entgegen gebracht wird. Zu nennen ist die baldige Verleihung des Doppelpasses, somit man den Urlaub im Herkunftsland verbringen kann.
Sollten die Auswirkungen dieser Praxis zu Unmut in Teilen der Altbevölkerung führen, werden schnell die passenden Worte gefunden, das abzustellen.
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