Aufträge des Bundes nur bei Lohngleichheit

publiziert: Dienstag, 6. Jul 2004 / 13:08 Uhr

Bern - Firmen, die staatliche Aufträge erhalten wollen, müssen die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann einhalten. Zur Kontrolle dieser gesetzlichen Bedingung ist eine Methode entwickelt worden, die künftig im Submissionswesen des Bundes eingesetzt wird.

Männer verdienen vielerorts immer noch mehr als Frauen.
Männer verdienen vielerorts immer noch mehr als Frauen.
Auftraggeber der öffentlichen Hand dürfen gemäss Bundesgesetz über das Beschaffungswesen von 1994 nur Unternehmen berücksichtigen, die den Grundsatz der Lohngleichheit gewährleisten. Firmen, die diese Auflage nicht einhalten, können aus laufenden Beschaffungsverfahren ausgeschlossen werden.

Das jährliche Auftragsvolumen des Bundes beträgt rund 13 Milliarden Franken. Bundesaufträge fliessen vor allem in männergeprägte Branchen. Die frauengeprägten Branchen wie Handel, Gastgewerbe oder Gesundheit können via Submissionen kaum erreicht werden.

Im Auftrag des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und der Beschaffungskommission des Bundes (BKB) hat das Büro für arbeits- und sozialpolitische Studien (BASS) ein Kontrollinstrument entwickelt, um die Einhaltung der Lohngleichheit zu überprüfen. Es wurde in Bern vorgestellt.

Lohnschere bleibt offen

Die Lohnschere zwischen Mann und Frau wolle sich nicht schliessen, sagte Marianne Geisser vom EBG. Der Lohnunterschied für gleichwertige Arbeit liege immer noch bei 20 Prozent, bei Kadern gar bei knapp 30 Prozent. 60 Prozent der Differenzen seien geschlechtsspezifisch und damit diskriminierend.

Eine Missachtung des in der Verfassung verbrieften Lohngleichheitsprinzips führe zu unfairen Wettbewerbsverzerrungen, sagte Geisser. Unternehmen dürften nicht Kosten auf dem Buckel der Frauen einsparen.

Lohnungleichheiten zu Tage gefördert

Mit dem vom Büro BASS entwickelten Kontrollinstrument sei Neuland betreten worden, sagte Silvia Strub. Auch im Ausland seien bisher keine systematischen Lohngleichheitsüberprüfungen durchgeführt worden. Die Methode habe den Praxistest bei fünf zufällig ausgewählten Unternehmen bestanden.

Überprüft wurden je zwei Firmen aus der Nahrungsmittel- und der Informatikbranche sowie eine Grosshandelsfirma. Der BASS-Test habe bei diesen Unternehmen zum Teil ungewollte, "nicht erklärbare", das heisst geschlechtsspezifische Lohnungleichheiten zu Tage gefördert, sagte Strub.

(rp/sda)

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