Ausgeschaffter Flüchtling im Zielland verhaftet

publiziert: Donnerstag, 26. Aug 2004 / 16:13 Uhr

Bern - In einem Gefängnis von Birma sitzt seit Monaten ein Flüchtling, den die Schweiz ausgeschafft hat. Amnesty international und die Flüchtlingshilfe warnen, dass eine Verschärfung des Asylgesetzes die Gefahr solcher Fehler erhöhe.

Laut der DEZA gebe es in Birma schwerwiegende Notsituationen und Menschenrechtsverletzungen.
Laut der DEZA gebe es in Birma schwerwiegende Notsituationen und Menschenrechtsverletzungen.
Die Rundschau von SF DRS berichtete am Mittwochabend über einen Flüchtling, den die Schweiz im April nach Birma ausschaffte und der seither dort im Gefängnis sitze. In der Sendung wurde aus dem Asylentscheid des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) zitiert, wonach weder die politische Situation noch andere Gründe gegen die Zumutbarkeit seiner Rückführung sprechen.

Für Jürg Keller, Sprecher von amnesty international (ai), ist diese Beurteilung eine Katastrophe: Jeder konnte wissen, was passiert, wenn man einen Flüchtling nach Birma ausschafft. Das BFF hätte nur den Länderbericht der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) lesen müssen, sagte Keller auf Anfrage.

Auf seiner Internetseite schreibt die DEZA, dass es in Birma schwerwiegende Notsituationen und Menschenrechtsverletzungen bei spezifischen Bevölkerungsteilen gebe. Seit 1988 herrscht in Birma eine Militärregierung.

Keine weiteren Ausschaffungen nach Birma

Eine BFF-Sprecherin bestätigte, dass keine weiteren Ausschaffungen nach Birma vorgenommen werden, solange keine genaueren Erkenntnisse darüber vorlägen, was sich nach der Einreise des betreffenden Flüchtlings nach Myanmar ereignet habe. Myanmar ist seit 1989 der offizielle Name von Birma.

Weitere Auskünfte waren beim BFF am Donnerstag nicht erhältlich. Die Sprecherin konnte Fragen zur Verantwortung im Fall des in Birma verhafteten Flüchtlings und zu allfälligen Konsequenzen nicht beantworten.

Laut einer Statistik auf der Internetseite des BFF warteten Ende Juli fünf Asylbewerber aus Birma auf den Vollzug ihrer Ausschaffung.

Jürg Schertenleib von der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) zeigte sich bestürzt über den Fall: Eine Ausschaffung zur Folter darf nicht passieren. Dies zeige, dass es im BFF Verbesserungsbedarf gebe.

(bert/sda)

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