Notfallkonzept für Asylantenansturm

Ausrangierte Militäranlagen für Asylsuchende

publiziert: Mittwoch, 19. Dez 2012 / 12:51 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 19. Dez 2012 / 14:42 Uhr
Falls das schweizerische Asylsystem überlastet ist. (Symbolbild)
Falls das schweizerische Asylsystem überlastet ist. (Symbolbild)

Bern - Asylsuchende sollen künftig in ausrangierten Militäranlagen, stillgelegten Spitälern oder leeren Hotels untergebracht werden. Damit soll ermöglicht werden, dass Asylsuchende ohne Aussichten auf Bleiberecht ab Verfahrenszentren weggewiesen werden können.

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Doch der Weg dahin ist noch weit. Der Bundesrat hat am Mittwoch Kenntnis vom aktuellen Stand der Bereitstellung von Armeeunterkünften für Asylsuchende genommen. Das federführende Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) kann bis dato insgesamt 530 zivil nutzbare Plätze in fünf Anlagen für sechs Monate zur Verfügung stellen.

Mit der Eröffnung von drei weiteren Unterkünften in der ersten Hälfte 2013 wird das VBS insgesamt 966 Plätze bereitgestellt haben, wie es mitteilte.

Am 2. März 2012 hatte das VBS von der Regierung jedoch den Auftrag gefasst, 2000 Plätze für jeweils sechs Monate und bis Ende 2013 weitere 2000 Plätze für jeweils drei Jahre bereitzustellen. Zudem wurde das Departement beauftragt, Grossanlagen zur dauerhaften Abtretung ans Bundesamt für Migration (BFM) zu prüfen.

Schwierigkeiten

Bei der Erfüllung des Auftrags stosse das VBS auf vergleichbare Schwierigkeiten wie die zivilen Behörden, heisst es in der Mitteilung weiter. In erster Linie erschwerten die fehlende Zonenkonformität, baurechtliche Einschränkungen, politische Widerstände und Kosten für feuerpolizeiliche Massnahmen die Inbetriebnahme von Armeeunterkünften.

Doch die dringlichen Bestimmungen der Asylgesetzrevision vom September erleichtern dem VBS nun die Aufgabe. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen bundeseigene Anlagen vorübergehend ohne Bewilligungen von Kanton und Gemeinde bis zu drei Jahre nutzen. Deshalb wird nicht mehr nach Unterkünften für sechs Monate gesucht, wie das VBS weiter mitteilte.

VBS und Bundesamt für Migration (BFM) prüfen zurzeit verschiedene Anlagen, welche sich für eine Nutzung von drei Jahren eignen. Einige militärische Grossanlagen mit mehr als 400 Plätzen würden einer Machbarkeitsprüfung unterzogen. Der Bundesrat werde dazu im ersten Quartal 2013 erste Entscheide treffen.

Asyl-Notfallkonzept verabschiedet

Ab sofort können die Kantone und der Bundesrat auf ein Notfallkonzept zurückgreifen, sollten die Asylzahlen extrem ansteigen. Das Papier wurde im vergangenen Jahr im Zuge des arabischen Frühlings in Auftrag gegeben und ist am Mittwoch vom Bundesrat verabschiedet worden.

Es zeigt, wo Flüchtlinge in ausserordentlichen Lagen untergebracht und wie Unterbringungsreserven geschaffen werden sollen, wie das Bundesamt für Migration (BFM) mitteilte. Zudem könnte der Bundesrat vereinfachte Verfahrensbestimmungen - beispielsweise vorübergehendes Asyl - erlassen.

Das Notfallkonzept umfasse einen umfangreichen Massnahmenkatalog und zeige die rechtlichen Rahmenbedingungen in Ausnahmesituationen auf. Eine solche sei gegeben, wenn «aufgrund eines extrem hohen Zustroms an Asylsuchenden das schweizerische Asylsystem überlastet ist».

Vor einem Jahr erklärte Justizministerin Simonetta Sommaruga in einem Interview, das Notfallkonzept solle auf 30'000 bis 50'000 Asylgesuche pro Jahr ausgerichtet sein. Sie sagte damals auch, dass dem Bund Reserven fehlten.

Diese seien im Zuge von Sparübungen laufend abgebaut worden. Genau diese Reserven fehlten nun. Deshalb gelte es, für das neue Konzept die zentrale Frage zu klären, ob die früheren Kapazitäten wieder aufgebaut werden sollen.

(bert/sda)

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Genau !
"der Bundesrat vereinfachte Verfahrensbestimmungen - beispielsweise vorübergehendes Asyl - erlassen"
Da fast jeder der erst einmal in der CH ist auch hier bleibt, Asylantrag abgelehnt hin oder her, wird es auch hier nichts mit "vorübergehendes Asyl". Das Asyl wird auch weiterhin bei den meisten angeblichen Flüchtlingen zur Daueraufenthaltsbewilligung und später zum CH-Pass. Da braucht man der Bevölkerung gar nichts vorzumachen mit unbeholfenen "Asyl-Notfallkonzept", "Verfahrensbestimmungen" etc.
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