Ausschaffung von Straftätern - Widmer-Schlumpf wirbt für Gegenvorschlag
Bern - Kriminelle Straftäter sollen vermehrt ausgewiesen werden. Dieses Ziel verfolgen sowohl die SVP-Ausschaffungsinitiative als auch der direkte Gegenvorschlag des Parlaments, die am 28. November an die Urne gelangen. Der Bundesrat bevorzugt den «klareren und kompletteren Gegenvorschlag».
Der Gegenvorschlag übernimmt deshalb das Hauptanliegen der Initianten, für eine einheitlichere und konsequentere Praxis der Kantone bei der Wegweisung von straffälligen Ausländern zu sorgen. Hingegen wählte das Parlament einen anderen rechtlichen Weg, dieses Ziel zu erreichen.
Umfassender als SVP-Deliktsliste
Anstatt sich auf eine abschliessende Deliktsliste abzustützen, wie es die SVP vorschlägt, ist beim Gegenvorschlag die Schwere der Tat massgebend für den Entzug des Aufenthaltsrechts. Vorgesehen ist der Landesverweis, wenn ein Ausländer oder eine Ausländerin wegen einer Straftat verurteilt wurde, für welche das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr androht.
Der Vorteil dieser Lösung ist laut Widmer-Schlumpf, dass sie umfassender ist. Mindestens 30 Delikte seien im Gegenentwurf enthalten, sagte Widmer-Schlumpf.
Darunter sind sie meisten von den Initianten genannten Delikte (etwa vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, schwere Sexualdelikte) aber auch Geiselnahme, Brandstiftung und Erpressung. Während die Initiative Sozialversicherungsbetrug als Ausweisungsgrund nennt, ist normaler Betrug nicht enthalten.
Der Gegenentwurf geht aber noch weiter. Eine verurteilte Person soll auch ausgewiesen werden, wenn sie wegen einer anderen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurde, oder wenn es sich um einen Wiederholungstäter handelt, der innerhalb von zehn Jahren zu mehreren Freiheits- und Geldstrafen von gesamthaft über 720 Tagen oder Tagessätzen verurteilt wurde.
Konflikte mit Verfassung und Völkerrecht vermeiden
Gemäss groben Schätzungen der Bundesverwaltung werden heute pro Jahr rund 400 Ausländer des Landes verwiesen. Bei Annahme des Gegenvorschlags wären es rund 800. Würde die Initiative angenommen, wären es 1400.
Der Gegenvorschlag bietet laut Widmer-Schlumpf vor allem den Vorteil, dass bei der Umsetzung Konflikte mit der Verfassung und dem Völkerrecht vermieden werden. Verfassungsrechtlich problematisch sei die Absicht der Initianten, dass der Ausweisungsentscheid automatisch erfolgen soll.
Dies stellt das Prinzip der Verhältnismässigkeit in Frage. Anders als die Initiative soll deshalb gemäss Gegenvorschlag auch weiterhin ein Gericht den Einzelfall beurteilen.
Einen weiteren Vorteil des Gegenvorschlags sieht Widmer-Schlumpf darin, dass er die Integrationspolitik in der Verfassung verankern will. Integration sei wichtig, denn sie beuge Kriminalität vor, sagte sie.
(bert/sda)
Das es 80'481 Beschuldigte waren. Davon waren 121 juristische Personen.
Damit haben 80'481 Menschen in der Schweiz Straftaten begangen.
( Juristische Personen haben eigentlich 1 oder Mehr reelle Personen ... Diese zählen wir aber jetzt nicht )
Von diesen 80'481 waren 38'631 Ausländer.
Folgendes sollte uns aber zu Denken geben.
Nach Nationalität aufgereiht sieht es so aus.
1. 41'929 Schweiz
2. 5'496 Serbien/Montenegro/Kosovo
3. 3'812 Italien
4. 3'072 Portugal
5. 2'196 Deutschland
6. 2'159 Türkei ( wie viele davon arbeiten für die PKK ? )
7. 2'113 Frankreis
8. 1'215 Mazedonien
...
...
19. 10'877 Übrige Nationalitäten
Leider wird die Statistik dort ungenau, wo daruf ankommen könnte.
Die Anzahl Straftaten in Korrelation zu den Nationalitäten und deren Kombination pro Fall.
z.Bsp. Schweizer&Ausländer, welche gemeinsam aktiv waren.
Warum ich das schreiben, es sieht so aus, als verteilen sich die Straftaten analog auf die Schweizer und Ausländer.
Als Beispiel bei den Anzahl der Straftaten pro Person kommen bei den Erwachsenen mit nur einer Straftat 18'575 Schweizer und 17'988 Ausländer zusammen ...
So oder so.
Es sind alle Straftaten zu viel.
Eine bessere Integration als präventive Massnahme hilft sicher.
Wie integrieren wir nur unsere eigenen Landsleute?
Ausweisung ist eine Praxis
die auf alle Fälle nützlich ist.
Ich frage mich nur:
A) ob die Deliquenten NACH dem Absitzen ihrer Strafe ausgeschafft werden oder VORHER, ohne Bestrafung ...
B) Was machen wir mit unseren eigenen Bürgern?
Kommt da auch eine Ausschaffung in Frage?
Vielleicht Verbannung auf eine neue Insel ( z.Bsp. Insel Mainau ) für die Landesbürger.
Wenn ich die Pressemitteilung des BFS richtig interpretiere http://www.bfs.admin.ch/bfs/portal/de/index/news/medienmitteilungen.Do...
, könnten wir mit der Ausschaffung von Ausländern eine Säuberungs-Quote von 48% erreichen.
Doch es bleiben immer noch 52% Schweizer Bürger.
Das wären immer noch 351'680 von Total 676'309 Delikten.
Oder: 232'182 von 446'505 Fällen.
Ich möchte aber auf Folgende Problematik bei der Interpretation der Statitik hinweisen.
Da wird immer in % des Bevölkerungsanteils gesprochen.
Sind das aber Delikte oder Deliquenten???
Ein Beispiel:
1 Schweizer von 1000 macht eine Straftat.
Das wären 1/1000 Delikte und 1/1000 Deliquent.
Der gleiche Schweizer wird Rückfällig und begeht wiederum eine Straftat.
Das wären 2/1000 Delikte aber immer noch 1/1000 Deliquenten.
Bei den Ausländern als Bevölkerungs-Anteil sieht es aber so aus.
1 Ausländer von 100 Ausländern begeht eine Straftat.
Das sind bereits 1/100 ( 1%) Delikt und 1/100 (1%) Deliquent.
Wenn derselbe wiederum eine Straftat begeht, dann sind es 2/100 ( 2% ) Delikt und immer noch 1/100 Deliquent.
Bei der Ausländischen Wohnbevölkerung kann ein Deliquent einen massiven Zuwachs an Strafffällen bedeuten. Dies ist aber bei der Schweizerischen Bevölkerung nicht der Fall.
Damit möchte ich aufzeigen, dass Statistiken richtig interpretiert und korrekt in Relation gesetzt werden müssen.
Auch wenn wir den Anteil der straffälligen Ausländer hier in der Schweiz reduzieren, bleibt immer noch eine grosse Menge an Schweizer Bürgern, die Straftaten begehen und begehen werden....
Was an der Statistik besonders verwirrlich ist, ist die Sprache die hier gesprochen wird.
Einmal sind es "Fälle".
Dann betrifft es "Straftaten". ( 1 Fall kann mehrere Staftaten haben )
Und einmal sind es Beschuldigte. ( Personen )
In Fall kann also mehrere Personen und mehrere Straftaten beinhalten.
ABER:
Mich interessieren eigentlich nur die Beschuldigten ( Personen ) die Verurteilt werden.
Die Fälle oder Straftaten verfälschen nur die Sichtweise und behindern die Interpretation.
Ich bitte um Aufklärung.
Wie viele Personen es nun sind, die es betrifft ...
Und erst dann schauen wir uns die Fälle bzw. die Straftaten an ....
- melabela aus littau 1
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