Gesundheit

BAG-Direktor lehnt Kostenbeteiligung für Rauschtrinker ab

publiziert: Sonntag, 25. Aug 2013 / 13:08 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 25. Aug 2013 / 14:14 Uhr
Die von der Gesundheitskommission des Nationalrats propagierte Idee stelle das Solidaritätsprinzip des Krankenversicherungssystems in Frage.
Die von der Gesundheitskommission des Nationalrats propagierte Idee stelle das Solidaritätsprinzip des Krankenversicherungssystems in Frage.

Bern - BAG-Direktor Pascal Strupler ist gegen den Vorschlag, Rauschtrinker an den Kosten für ihren Spitalaufenthalt zu beteiligen.

Dann stelle sich die Frage, ob nicht auch Übergewichtige oder Raucher für ihr Verhalten bestraft werden müssen. «Wir kommen in Teufels Küche, wenn wir diesen Weg gehen», sagte der Direktor des Bundesamts für Gesundheit (BAG) in einem Interview mit der Zeitung «Zentralschweiz am Sonntag».

Eine solche Regelung könne auch dazu führen, dass betrunkene Jugendliche wegen der Kosten nicht mehr ins Spital gehen oder gebracht werden. «Da drohen schlimme gesundheitliche Folgen und unter dem Strich auch viel höhere Kosten.»

Zudem gebe es Abgrenzungsprobleme. Beispielsweise könnte ein Betrunkener auch Verletzungen wegen einer Schlägerei haben. «Werden ihm die Gesamtkosten in Rechnung gestellt, oder nur jene für die Alkoholvergiftung?»

Prävention sei sinnvoller als Bestrafung, sagte der BAG-Direktor. Investitionen in die Prävention dämpften die Kosten im Gesundheitswesen stärker, als wenn das Solidaritätsprinzip aufgebrochen würde.

Eine parlamentarische Initiative will erreichen, dass wegen übermässigem Alkohol- oder Drogenkonsum ins Spital eingelieferte Patienten sich an den Kosten beteiligen müssen. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats hat sie in der Sommersession befürwortet.

(ga/sda)

Das BAG
Und so einer ist Direktor eines Bundesamts?

Zitat 1:
"Dann stelle sich die Frage, ob nicht auch Übergewichtige oder Raucher für ihr Verhalten bestraft werden müssen."

Rauschtrinken ist keine Krankheit, sondern eine Tat mit Vorsatz.
Man geht nicht am Samstag Abend in den Ausgang, um dann übergewichtig nach Hause zu kommen. Auch Rauchen führt in keinem Fall zu einem Spitalaufenthalt. Es wird zwar behauptet, dass Rauchen krank mache. Gesetzt den Fall, dass dies so zutrifft, ist es dann aber eine Krankheit, die den Gang ins Spital veranlasst und nicht die unmittelbaren Folgen einer vorsätzlichen Handlung.

Unterschied begriffen, Herr Direktor?

Zitat 2:
"Eine solche Regelung könne auch dazu führen, dass betrunkene Jugendliche wegen der Kosten nicht mehr ins Spital gehen oder gebracht werden."

Betrunkene Jugendliche (und auch Erwachsene) gibt es nicht erst, seit die pathologisch wohlstandsverwöhnte Egogesellschaft Betrunkene wegen Rausches ins Krankenhaus fährt.
Man kann einen Rausch auch im eigenen Bett ausschlafen, ohne dass die hübsche FAGE im weissen Kittel daneben Wache schiebt.

Eine Massnahme, die auf der einen Seite zur Kostenexplosion führt, Kapazitäten in der Notaufnahme besetzt, die für dringenderes benötigt werden könnten und so ganz nebenbei zu einem Automatismus geworden ist, den Bürger vermehrt zu entselbständigen und zu einem Mündel zu erklären, das bemuttert und bevormundet werden muss.
Natürlich kann man dann schön die so verursachten (überflüssigen) Kosten als Propaganda verwenden, den Alkohol zu verbieten.

Vollends abstrus wird dann die Frage, ob einem Verletzten die Kosten der Spitalpflege in Rechnung gestellt werden sollen. Als ob Trunkenheit und Raufhandel eine Tateinheit wären.

Es ist unglaublich, solche Leute in der Verwaltung zu wissen. Nichts von dem, was der Kerli verzapft, hat annähernd Hand und Fuss. Propaganda der übelsten Sorte.
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