BVG-Kommission will nur noch 2 % Mindestzinssatz

publiziert: Freitag, 19. Sep 2008 / 12:58 Uhr / aktualisiert: Freitag, 19. Sep 2008 / 13:52 Uhr

Bern - Die BVG-Kommission möchte den Mindestzinssatz auf den Altersguthaben der zweiten Säule auf 2 Prozent senken. Dies schlägt sie dem Bundesrat vor, wie Präsident Claude Frey sagte.

Der Mindestzinssatz betrifft nur die Guthaben des obligatorischen Teils der zweiten Säule.
Der Mindestzinssatz betrifft nur die Guthaben des obligatorischen Teils der zweiten Säule.
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Die Vorschläge in der Kommssion seien zwischen 1,75 und 2,25 Prozent gelegen. 2 Prozent bildeten die Entwicklung an den Finanzmärkten ab, sagte Frey. Heute liegt der Mindestzinssatz bei 2,75 Prozent.

Auf diesen Satz hatte die Landesregierung den Mindestzinssatz auf 2008 angehoben. Die Erhöhung um 0,25 Prozent fiel allerdings ausgerechnet ins schlechte Börsenjahr. Eine erneute Senkung hatte sich daher abgezeichnet. Vor 2003 war der Mindestzinssatz während 18 Jahren unverändert bei 4 Prozent gelegen.

Die BVG-Kommission, in der die Sozialpartner, Behörden und Vorsorgeeinrichtungen vertreten sind, hatte ihren Vorschlag für September in Aussicht gestellt, den Entscheid wegen der unsicheren Lage an den Finanzmärkten aber vertagt.

Der Mindestzinssatz betrifft nur die Guthaben des obligatorischen Teils der zweiten Säule. Für das restliche Altersguthaben sind die Vorsorgeeinrichtungen frei, eine andere Vergütung festzulegen.

(bert/sda)

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