BVG-Mindestzinssatz bleibt bei 2 Prozent

publiziert: Freitag, 1. Okt 2010 / 15:37 Uhr / aktualisiert: Freitag, 29. Okt 2010 / 13:46 Uhr
Der Mindestzinssatz von 2 Prozent gilt seit Anfang 2009.
Der Mindestzinssatz von 2 Prozent gilt seit Anfang 2009.

Bern - Trotz solidem Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr soll das Kapital der zweiten Säule auch nächstes Jahr nur mit 2 Prozent verzinst werden. Der Bundesrat hat am Freitag entschieden, den Mindestzinssatz bei 2 Prozent zu belassen.

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Er folgt damit der Empfehlung der Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission). Zu beachten sei, dass die negative Entwicklung der Aktienmärkte als Folge der Finanzkrise bisher noch nicht habe kompensiert werden können, schreibt das Departement des Innern (EDI) in seiner Mitteilung.

Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes sind vor allem der langfristige Durchschnitt der Bundesobligationen sowie die Entwicklung von Aktien, Anleihen und Liegenschaften.

Vorsichtiger Kurs

Die BVG-Kommission sprach sich für 2 Prozent aus, nachdem sie Mindestzinssätze zwischen 1,5 und 2,75 Prozent geprüft hatte. Die Prüfung habe zwar gezeigt, dass der Zinssatz nächstes Jahr bei 2,18 Prozent liegen müsste, sagte Kommissionspräsident Claude Frey Ende August. Da es an den Finanzmärkten in den letzten Wochen aber zu deutlichen Baissen gekommen sei, habe sich die Kommission für einen vorsichtigen Kurs ausgesprochen.

Der Mindestzinssatz von 2 Prozent gilt seit Anfang 2009. Bereits letzten Herbst hatte es der Bundesrat abgelehnt, den Zinssatz zu ändern. Im Jahr 2008 hatte der Mindestzinssatz noch bei 2,75 Prozent gelegen. Angesichts der gravierenden Finanzkrise hatte der Bundesrat im Herbst 2008 aber beschlossen, den Zinssatz auf 2 Prozent zu senken.

Der Mindestzinssatz gilt für die Altersguthaben aus dem obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge, der auf den Löhnen zwischen 20'520 und 82'080 Franken erhoben wird.

Gewerkschaft: «zu tief» - Versicherer: «zu hoch»

Die Gewerkschaft Travail.Suisse kritisierte, einmal mehr würden die Interessen der Versicherten missachtet. Der Mindestzinssatz sei notorisch zu tief angesetzt. Die Rendite der Vorsorgeeinrichtungen habe in den letzten zwölf Monaten gemäss dem Pensionskassenverband ASIP durchschnittlich 7,9 Prozent erreicht.

Anders tönte es vom Schweizerischen Versicherungsverband: Eine Senkung auf 1,5 Prozent wäre wegen der chronisch tiefen Renditen festverzinslicher Wertpapiere und der volatilen Entwicklung der Finanzmärkte angebracht. Der Mindestzinssatz habe in den letzten zehn Jahren durchschnittlich 2,93 Prozent betragen, die Rendite der Vorsorgeeinrichtungen im Schnitt aber nur 1,88 Prozent.

(bert/sda)

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