Baby tot geschüttelt: Vater wehrt sich gegen Vorwürfe

publiziert: Mittwoch, 28. Aug 2002 / 21:59 Uhr

Wimmis - Mit heftigen Schüttelbewegungen soll ein 38-Jähriger den Tod seiner einen Monat alten Tochter herbeigeführt haben. Der Angeschuldigte bestreitet den Vorwurf und behauptet, die tödlichen Verletzungen rührten von einem Geburtsschaden und einem Sturz her.

Der verheiratete Strassenmeister hat sich wegen schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Tötung vor dem Kreisgericht Frutigen-Niedersimmental zu verantworten.

Im Oktober 2000 brachte die Frau des Angeschuldigten per Kaiserschnitt ihr zweites Kind zur Welt. Anfängliche Atemprobleme erforderten eine Einweisung des Säuglings ins Inselspital Bern. Bald normalisierte sich die Atmung und die Eltern konnten ihre Tochter ins heimatliche Domizil mitnehmen.

Trotz der Frühgeburt entwickelte sich der Säugling in der Folge unauffällig. Mitte November bemerkte die Mutter vereinzelt Krampferscheinungen des Säuglings beim Wickeln. Sie mass den kurzzeitigen Erscheinungen aber keine grosse Bedeutung bei.

Am 25. November verschlechterte sich der Gesundheitszustand der Tochter zusehends. Sie lehnte die Milch ab und begann zu wimmern. Die Mutter beobachte am Abend einen Streckkrampf an den Beinen, zudem vibrierten die Füsse. Die Mutter legte sich bald darauf schlafen und überliess die Betreuung dem Vater.

Dieser versuchte mit Wiegen und durch die Wohnung laufen, die Tochter zu beruhigen. Dabei stolperte er nach eigenen Aussagen und fiel mit seiner Tochter zu Boden. Trotzdem schliefen die beiden Sturzopfer bald darauf ein.

Als sich am nächsten Morgen die Tochter zu übergeben begann und zudem einen starren Blick hatte, suchten die Eltern den Notfallarzt auf. Zwei Tage später verstarb die Tochter.

Rechtsmedizinische Untersuchungen ergaben, dass Abrisse von Brückenvenen zu Einblutungen in die Hirnhaut führten, was zu einer Hirnschwellung und dadurch zum Tod durch akute Atemlähmung führte. Laut dem Gutachter werden diese Verletzungen hauptsächlich durch heftiges Schütteln herbeigeführt.

Der nicht vorbestrafte Angeklagte versuchte mit Hilfe seines Anwaltes Unregelmässigkeiten aufzudecken. So schloss er einen Zusammenhang mit der Falsch-Etikettierung von Glucoselösungen im Inselspital Bern nicht aus. Es sei fürchterlich, sein Kind zu verlieren und dann noch für den Tod verantwortlich gemacht zu werden, gab er zu Protokoll.

Die Plädoyers des Verteidigers und des Staatsanwaltes sowie das Urteil werden am Donnerstag erwartet.

(ba/sda)

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