Angepasste Ausbildung

Bahnpolizei erhält Recht auf Schusswaffen

publiziert: Mittwoch, 17. Aug 2011 / 14:49 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 17. Aug 2011 / 16:16 Uhr
Die Bewaffnung der Bahnpolizei war umstritten.
Die Bewaffnung der Bahnpolizei war umstritten.

Bern - Die Bahnpolizei darf künftig Schusswaffen tragen: Der Bundesrat hat am Mittwoch die umstrittene Frage entschieden und eine entsprechende Verordnung auf Anfang Oktober dieses Jahres in Kraft gesetzt.

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Der Bundesrat trägt mit seinem Entscheid der Meinung der Polizei- und Bahngewerkschaften sowie der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren Rechnung, die in der Anhörung vom Herbst 2010 vehement eine Bewaffnung gefordert hatten.

Abgelehnt worden war die Bewaffnung von den Bahngesellschaften SBB und BLS. Diese bezeichneten den Einsatz von Schusswaffen im öV als zu gefährlich. Insgesamt sprach sich nach Angaben des Bundesrats jedoch die Mehrheit der Befragten dafür aus, Transportpolizisten mit einer Schusswaffe auszurüsten.

Schusswaffen gegen Messerattacken

In den letzten Jahren sei eine vermehrte Gewaltbereitschaft bestimmter Tätergruppen gegenüber Kunden und dem Zugpersonal zu verzeichnen, schreibt der Bundesrat in seinen Erläuterungen zu der Verordnung.

Viele der zu kontrollierenden Personen würden zudem ein Messer bei sich führen. Bedrohungen mit Messer könnten oft nur mit einer Schusswaffe angemessen abgewendet werden, begründet der Bundesrat seinen Entscheid weiter.

Mit der Inkraftsetzung der Verordnung über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr (VST) konkretisiert der Bundesrat das im letzten Jahr vom Parlament verabschiedete Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen im öffentlichen Verkehr.

In der parlamentarischen Beratung war die Bewaffnungsfrage derart umstritten gewesen, dass die Räte am Ende beschlossen, den Entscheid an den Bundesrat zu delegieren.

Keine Waffen für Sicherheitsdienste

Das Gesetz sieht vor, dass alle öV-Unternehmen zum Schutz der Reisenden und der Angestellten über Sicherheitsorgane verfügen. Vorgesehen ist entweder ein Sicherheitsdienst oder eine Transportpolizei (heute oft als Bahnpolizei bezeichnet).

Dabei sollen die Angehörigen des Sicherheitsdienstes laut Gesetz über weniger Befugnisse verfügen als jene einer Transportpolizei. Sie dürfen beispielsweise niemanden festnehmen.

Gemäss Verordnung dürfen sie mit der gleichen Ausrüstung ausgestattet werden wie die Securitrans AG heute einsetzt. Dies sind etwa Handschellen, Pfeffersprays, Diensthunde oder Schlagstöcke. Die Ausbildung der Angehörigen eines öV-Sicherheitsdienstes muss etwa der Ausbildung bei einer privaten Sicherheitsfirma entsprechen.

(bert/sda)

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