Bald neues Gesetz gegen Musikpiraten

publiziert: Montag, 24. Jan 2005 / 13:19 Uhr / aktualisiert: Montag, 24. Jan 2005 / 14:26 Uhr

Noch bis Ende Januar dauert die Vernehmlassung der Urheberrechtsrevision. Bereits jetzt zeichnet sich eine breite Opposition ab. Gemäss einem Bericht der NZZ kritisieren sowohl Konsumentenschützer wie auch Wirtschaftsvertreter die Vorschläge des Bundesrates.

Bald wird das Urheberrecht angepasst. Auch um der Musikindustrie aus der Misere zu helfen.
Bald wird das Urheberrecht angepasst. Auch um der Musikindustrie aus der Misere zu helfen.
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Hier die wichtigsten Punkte aus dem Gesetzesentwurf:

1. Wer die Kopiersperre einer CD oder DVD knackt soll sich künftig strafbar machen. Weiterhin ungestraft bleibt der Gebrauch für private Zwecke, wobei auch dort die Grenzen eng gezogen sind. Nur ein weitergeben an Familienangehörige und enge Freunde sind erlaubt. Da die Industrie jedoch zunehmend auf Scheiben mit Kopiersperre setzt, würde der Privatgebrauch faktisch ausgehebelt.

Kopie im Preis einbegriffen

2. Käufer einer unbespielten CD oder DVD sollen weiterhin die im Preis enthaltene Urheberrechtsentschädigung bezahlen, obwohl sie das damit abgegoltene Kopierrecht nur noch in beschränktem Ausmass ausüben können. Dies würde laut Konsumentenschutz zu Mehreinnahmen auf Seiten der Industrie führen, ohne dass diese eine Mehrleistung erbringen müsste. Es sei davon auszugehen, dass zum Beispiel beim Verkauf von TV- Filmen die weitere Nutzung bereits im Preis einkalkuliert worden sei.

Milliardengeschäft mit Klingeltönen

Und für die leere Videokassette bezahle man ja bereits heute eine Abgabe. Zudem macht der Konsumentenschutz die Musikindustrie darauf aufmerksam, dass diese vom Internet durchaus profitiere. So sei zum Beispiel das Geschäft mit Handy-Klingeltönen, die man aus dem Netz herunterladen kann, ein Milliardengeschäft. Diesen Trend hat der Internationale Verband der Phonoindustrie am Mittwoch bestätigt.

3. Die Urheberrechtsentschädigung für privates Kopieren soll neu auch auf Geräten erhoben werden, mit denen Musik nicht nur abgespielt, sondern auch aufgenommen respektive auf einen Datenträger übertragen werden kann. Für zwei Interessenvereinigungen ist dies nicht akzeptabel. Laut NZZ läuft die Einführung sowohl für die Stiftung für Konsumentenschutz wie auch für den Wirtschaftsverband Economiesuisse einer Geräteabgabe auf eine Verteuerung der betreffenden Produkte hinaus.

Musik mit Sackmesser kopieren

Die Hersteller und Importeure, die diese Abgabe schuldeten, würden sie auf die Konsumenten abwälzen. Zu weiteren Unklarheiten führt der Begriff der «geeigneten Geräte». Zur Vervielfältigung «geeignete Geräte» finden sich heute nicht bloss in Hi-Fi-Anlagen, in Mobiltelefonen und in PC, sondern sogar in Sackmessern mit integrierten USB-Speichermedien. Die Vergütungspflicht liesse sich also nicht klar bestimmen, was zu Rechtsunsicherheiten führen würde.

Anpassung an neue Bedürfnisse

In einem Punkt ist man sich einig. Das Urheberrecht muss den Bedürfnissen der Informationsgesellschaft und damit den neuen Technologien angepasst werden. Die Musikindustrie hat 2004 im vierten Jahr in Folge hohe Verluste hinnehmen müssen. Der weltweite Tonträger-Umsatz brach im vergangenen Jahr um 2,9 Prozent ein. Insgesamt setzte die Branche 2004 weltweit rund ein Prozent weniger um als im Vorjahr. In Europa waren die Einbrüche deutlich grösser als in den USA.

(mo/news.ch)

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