15 Jahre wegen Mordes an der Geliebten

Basler Strafgericht verurteilt Inder zu langer Freiheitsstrafe

publiziert: Dienstag, 18. Jan 2011 / 20:25 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 18. Jan 2011 / 21:14 Uhr

Basel - Der 37-jährige Inder, der im Herbst 2009 in Basel seine Geliebte erstochen hat, muss für 15 Jahre hinter Gitter. Das Basler Strafgericht hat ihn am Dienstag wegen Mordes und weiteren Delikten schuldig gesprochen.

Zur Bluttat kam es am frühen Morgen des 24. Oktober 2009 in der Wohnung des Opfers. Der Beschuldigte und die ebenfalls aus Indien stammende Frau hatten seit 1997 eine Liebesbeziehung unterhalten. Zwischen den beiden hatte es wegen des Alkoholkonsums des Beschuldigten und gegenseitiger Eifersucht immer wieder Streit gegeben.

Das Gericht erblickte wie die Staatsanwaltschaft das Tatmotiv darin, dass sich der Beschuldigte nicht mit dem von der Geliebten in Aussicht gestellten Ende der Beziehung abfinden konnte. Hauptsächlich wegen dieses Beweggrundes beurteilte das Gericht die Tötung als besonders skrupellos und deshalb als Mord.

Als weitere erschwerende Momente nannte der Gerichtspräsident den Umstand, dass es keine Spontantat gewesen sei, dass der Mann nach dem bereits tödlichen ersten Stich in den Hals ein zweites Mal zugestochen hatte und dass der Sohn die tote Mutter entdeckt hatte.

Option Tötung offen gehalten

Das Gericht ging davon aus, dass der Beschuldigte nicht in Tötungsabsicht gekommen war, sich diese Option jedoch offen gehalten hatte, falls sich die Situation nicht nach seinen Wünschen entwickeln sollte. Von einem Unfall, wie es der Antrag der Verteidigung auf Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung nahelegt, könne nicht ansatzweise die Rede sein, betonte der Gerichtspräsident.

Im Gegensatz zur Anklage berücksichtigte das Gericht bei seiner Strafzumessung eine vom psychiatrischen Gutachten wegen Alkoholeinfluss attestierte leichtgradige Reduktion der Zurechnungsfähigkeit. Eine stationäre Alkoholtherapie lehnte das Gericht aus Gründen der Verhältnismässigkeit ab, wies aber auf die Möglichkeit einer ambulanten Therapie während des Vollzugs hin.

Der Staatsanwalt hatte 18 Jahre wegen Mordes bei voller Schuldfähigkeit gefordert. Der Verteidiger hatte auf sieben Jahre wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung und fahrlässiger Tötung plädiert. Den Hinterbliebenen - dem Sohn, dem Ehemann und der Adoptivtochter des Opfers - sprach das Gericht eine Genugtuung in der Höhe von insgesamt 95'000 Franken zu.

(fest/sda)

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