Tödlicher Streit

Bauherr wegen Notwehrexzess auf Baustelle verurteilt

publiziert: Samstag, 28. Sep 2013 / 14:26 Uhr
Ein Bauherr ist vom Luzerner Kantonsgericht zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. (Symbolbild)
Ein Bauherr ist vom Luzerner Kantonsgericht zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. (Symbolbild)

Luzern - Ein Bauherr ist vom Luzerner Kantonsgericht zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er hatte 2007 auf einer Baustelle in Root LU im Streit einen Gipsermeister mit einem Klappmesser erstochen. Dabei überschritt er die Grenzen der erlaubten Notwehr.

Das Kantonsgericht verurteilte den 43-Jährigen wegen eventualvorsätzlicher Tötung in einem Notwehrexzess, wie es im am Montag veröffentlichten Urteil heisst. Das Gericht musste auf Geheiss des Bundesgericht sein Urteil von 2011 korrigieren. Zunächst hatte es den Mann wegen Notwehr freigesprochen.

Der Beschuldigte soll nun für ein Jahr ins Gefängnis. Die restlichen zwei Jahre der Freiheitsstrafe erhält er auf Bewährung. Zudem muss er der Witwe des Opfers und ihren beiden Kindern total 70'000 Franken Genugtuung zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Opferfamilie gelangte ans Bundesgericht

Die Zweitinstanz urteilte in dem Fall bereits im Jahr 2011. Damals sprach sie den Mann wegen Notwehr frei und hob eine vierjährige Freiheitsstrafe der Erstinstanz auf. Die Familie des Opfers sowie die Staatsanwaltschaft gelangten danach ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht entschied 2012, dass der Beschuldigte die Grenzen der erlaubten Notwehr überschritten habe. Es wies den Fall zur Neubeurteilung ans Kantonsgericht zurück.

Gemäss Bundesgericht hat der Bauherr überreagiert, als er das Messer gleich in die Brust und nicht in die weniger verletzlichen Beine oder Arme des Opfers rammte.

Streit wegen Gipserarbeiten

Die tödliche Auseinandersetzung ereignete sich am 25. September 2007 in Root, wo der Angeklagte, ein Krankenpfleger, ein Einfamilienhaus bauen liess. Weil er an den Arbeiten zweier Gipser etwas auszusetzen hatte, verlangte er nach deren Chef. Als dieser erschien, kam es zum Streit.

Die Kontrahenten stritten erst im Untergeschoss. Dann flüchtete der Angeklagte nach draussen. Auf dem Vorplatz wurde er eingeholt und erneut angegriffen. Nachdem ihm ein Messer aus der Tasche gefallen war, stach er bei der Rangelei dem Angreifer ins Herz. Dieser starb auf der Fahrt ins Spital.

(fajd/sda)

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