Behördlicher Hang zum Selbstbetrug

Seit der Einführung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechtes (KESR) im Jahr 2013 stehen die neu geschaffenen Behörden, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB), in grosser Kritik. Die Kinderanwaltschaft hat in diesen Tagen zuhanden der Presse einen Persilschein für die Behörde ausgestellt.
Es ist immer skeptisch zu reagieren, wenn eine staatliche Behörde derart defensiv, derart gehässig, derart verletzend auf die zum Teil berechtigte Kritik an ihrer Arbeitsweise reagiert. Wenn sich die Einrichtung einer Behörde zusätzlich mit einer Partei, im Fall der KESB sogar mit allen Parteien, ausser ausgerechnet der SVP, verbindet, ist besondere Vorsicht geboten. Dies sind einfache politologische Institutionslehren, die in einer Demokratie zum Alltag gehören sollten. Doch wie die KESB als Behörde und nun die Kinderanwaltschaft Schweiz auf jegliche Kritik am neuen Gesetz, am institutionellen Ablauf, an den schrecklichen Missplatzierungen, Entscheiden und Bevormundungen reagieren, grenzt an Paranoia. Statt offen zu diskutieren und aus unglaublichen Fehlern zu lernen, werden Kritikerinnen und Kritiker bedroht, juristisch eingeschüchtert, persönlich verleumdet und in einer Art und Weise behandelt, die in der Schweiz eigentlich unmöglich schien. Zudem scheint unter vielen für das neue Kinderschutzgesetz engagierten Menschen zu gelten: Was die SVP unterstützt, sprich den Protest gegen die KESB, kann nur schlecht und damit die KESB nur gut sein. In dieser Logik können sich dann Behörden, Institutionen und Politiker Dinge erlauben, die jeder Demokratie spotten.
Was ist an der KESB aus politologischer und demokratischer Sicht so gefährlich und weshalb hat dies niemand bei der Gesetzesformulierung vorausgesehen (ich kann nun ja wirklich nicht überall sein, Ironiedetektor mit Wahrheitsgehalt)?
Zygmunt Baumann schreibt in der «Flüchtigen Moderne» wie der Mythos der «Zivilisation», die immer mit Ordnung, Recht, Behörden und Organisation einhergeht den «Sumpf des Natürlichen», quasi des vorzivilisatorischen Zustandes effizient bekämpft. Nur ganz selten reflektieren die Ordnungsmacher darüber, dass sie mit ihrer Regulationswut den Menschen disziplinieren, einschüchtern, normieren und in klare Vorstellungen pressen, die mit menschlichen Grundrechten nichts zu tun haben. Die Schweiz weist eine der grausigsten Geschichten bezüglich Vormundschaft, Kindesentzug und Elterninhaftierungen auf. Dies sollte allen bekannt sein, zumal solche historischen Fakten viel wichtiger sind, als irgendwelche Jahreszahlen zu irgendwelchen Ereignissen, die es womöglich gar nie gab. In vollem Bewusstsein der historischen Schuld der Schweizer Behörden, sollte eigentlich eine Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, die autoritär und nach Expertenwissen Eltern Kinder wegnimmt, Kinder fremdplatziert, Kinder in Heime steckt, Eltern kategorisiert, nummeriert und dabei die einfluss«reichen» Väter nie zu kurz kommen lässt, unter ganz besonderer Beobachtung stehen.
Genau das Gegenteil ist aber der Fall.
Die KESB hat eine Vollzugsbefugnis in einem Freiheitsbereich der Menschen wie keine andere neben ihr. Sie wirkt wie ein Strafvollzug ohne Legitimation. Sie verhängt Gefängnis ohne Verhandlung oder gar Anklage. Sie klagt an, ohne normalen Rechtsweg und und und.
Dass ein derartiges Willkürregime nicht kritisch hinterfragt werden darf, ist unfassbar. Kinder, Jugendliche und Eltern sind bei der KESB in ein Räderwerk eines Rechtssystems geraten, die ihnen in den Abläufen, im Sprachgebrauch und in den Handlungen eine Sprachlosigkeit, Ohnmacht und Fremdbestimmung vermitteln. Verstehen Sie mich nicht falsch. Es gibt in der KESB sicherlich viele gutmeinende und vertrauenswürdige Menschen. Gerade diesen sollte es aber doch wichtig sein, genau hinzuschauen und auf Missstände in den eigenen Reihen hinweisen zu können. Doch genau das Gegenteil passiert momentan.
Wenn ein privater Verband wie «Kinderanwaltschaft Schweiz» in seiner Stellungnahme von «Qualitätssicherung, Multidisziplinarität, Sachlichkeit, Datensicherung» etc. redet und zuhanden der staatlichen Behörde eine unkritische Lobhudelei verfasst, müssten eigentlich alle Warnglocken läuten. Erstens verweist die Begrifflichkeit auf die «Ware Kind» oder auf den «Preis der Elternschaft» und zweitens muss gefragt werden, welches Interesse denn die «Kinderanwaltschaft Schweiz» an der KESB hat, dass sie derart hymnisch über sie schreibt? Könnte es sein, dass sie wie keine andere Organisation von der KESB direkt profitiert? Wie steht es mit den demokratischen Grundprinzipien der Gewaltenteilung, der Partizipation, des Mitspracherechts, der Revision in der KESB?
Jeder Stellungnahme der KESB, der «Kinderanwaltschaft Schweiz», der zuständigen Politiker und Politikerinnen wohnt ein Vormundschaftsgeist der gesellschaftlichen Normierung inne. Da werden Regeln wichtiger bewertet als Menschen, mit unendlich schrecklichen Schicksalen zur Folge.
Wer eine Gesellschaft will, in der Menschen von klein auf gedeihen, der sollte die ausreichenden Mittel (beispielsweise ein bedingungsloses Grundeinkommen), genug öffentliche Räume (beispielsweise Kinderkrippen, Tagesstätten und öffentliche Plätze), genug Wohnraum, genug Kultur, zur Verfügung stellen und gute Schulen, öffentliche Bibliotheken, öffentliche Spielstätten ermöglichen. An all diesen Plätzen nun eine automatische Meldepflicht bei «Anormalitäten» einzurichten, wie dies das Justizdepartement von Simonetta Sommaruga vorsieht, grenzt an ein automatisches Bespitzelungs- und Beobachtungssystem von Menschen.
Höchste Zeit also, dass die KESB und die zuständigen Politiker es endlich erlauben, die Diskussion zu führen und sich der Kritik nicht nur stellen, sondern vieles anders tun. Denn eines ist klar: Die Schweiz rangierte erst kürzlich zuoberst auf der Liste der glücklichen Nationen der Welt. Ein wichtiger Bestandteil dieses Glücks war die Freiheit. Dazu gehört auch die Freiheit von jungen Menschen, die sich in gesellschaftlich nicht-konformen Verhältnissen zu mündigen Erwachsenen entwickeln dürfen. Statt die Kinder und Eltern zu bevormunden, sollte das Justizdepartement sein Augenmerk eher auf die Unmenschlichkeit ökonomischer Verhältnisse richten und würde dabei wahrscheinlich eher auf eine «kindergerechte Justiz» stossen als dies mit der Weisung, Eltern Kinder wegzunehmen, Kinder fremd zu platzieren, ein Elternteil zugunsten des anderen auszuspielen usw. je passieren wird.
Selbst wenn dies nicht geschieht: Die KESB und die Kinderanwaltschaft Schweiz müssen sich der Kritik ganz anders stellen als bisher, will sie der schrecklichen Vormundschaftsgeschichte der Schweiz nicht ein weiteres, grausiges Kapitel hinzufügen.
(Regula Stämpfli/news.ch)
Es gibt jedoch viel mehr Verantwortliche, die ausgezeichnte Arbeit machen, so pauschal zu urteilen liegt mir daher nicht.
Aufmerksamkeit erreichen aber immer die Fälle, wo Unfähigkeit im Spiele ist.
Dass es in diesen Aemtern vor allem um die Menschen geht, hier um Kinder, denen individuell geholfen werden muss, das kann man eben nicht lernen, weil es keine Normmenschen gibt, daran scheitert meiner Meinung nach auch Frau inderbizin. Sie mag sich ja Mühe geben, sie gibt sich sicher auch Mühe und ist guten Willens. Die Arbeit des Tages mit bestem Wissen und Gewissen zu erledigen, das geht in diesem Beruf jedoch nicht. Dass sie ihr Amt verteidigt und das unmündige Kind wie Erwachsene behandelt, zeigt das angelernte Wissen, und das ist eben ungenügend.
Ich könnte jetzt viele erlebte Beispiele schildern, beschränke mich aber auf zwei Punkte in Ihrer Stellungnahme: „Mitberücksichtigung des Kindeswilllens im Entscheidungsfindungsprozess“ und „kindgerechte Anhörungen und Information“. Bei diesen Stichworten kommen sich die „Anwältinnen und Anwälte zum Wohle des Kindes“ ganz besonders edel vor.
Sie wissen, was es für ein Kind bedeutet, wenn Vater und Mutter getrennt sind und gegeneinander agieren. Für ein Kind, das beide Eltern lieb hat und von beiden geliebt werden will, ist das eine Katastrophe. Dem Kind wird von einem Elternteil vermittelt, dass der andere Elternteil ein Problem ist. Das geschieht oft nicht explizit, sondern indirekt und auf emotionaler Ebene. Das Kind hat eigentlich das Bedürfnis, den Kontakt zum ausgegrenzten Elternteil regelmässig zu leben, ist aber vom ausgrenzenden Elternteil, wo es wohnt, abhängig und will nicht riskieren, bestraft zu werden.
Und dann soll es gegenüber den ach so weitergebildeten Erziehungsbeiständinnen und anderen Experten ganz ehrlich und frei erzählen, wie es beim Mami ist, und wie beim Papi, und was da schön ist, und was nicht so schön, und so weiter. Diese Fachleute bilden sich tatsächlich ein, sie könnten mit Teddybärchen und psychologischen Tricks Kinder zu Aussagen bewegen, welche die wahren Bedürfnisse des Kindes offenbaren.
Frau Inderbitzin, wieviele Erwachsene kennen Sie, die mit 20 so reif waren, dass sie ihre Eltern resp. die Beziehung zu ihren Eltern aus kritischer Distanz betrachten und bewerten konnten? Die mit 20 ihre emotionalen Familienmuster erkannt und überwunden haben? Die mit 20 wussten, welche Bedürfnisse in ihrer Kindheit und Jugend missachtet wurden? Ich kenne niemanden.
Erst recht ist es absurd, so etwas von Kindern zu erwarten. Sie sind hoffnungslos überfordert, wenn sie in solche „Entscheidungsfindungsprozesse“ einbezogen werden und dabei wissen oder – bei den kleinen – zumindest spüren, dass davon abhängig ist, wie der Kontakt zu den Eltern gestaltet werden soll. Der Kindeswillen im Sinne entwicklungspsychologisch natürlicher Bedürfnisse ist im Grunde simpel und muss nicht „in einer kindgerechten Anhörung“ herausgekitzelt werden: Ein Kind will eine gelebte Beziehung zu beiden Elternteilen!
Die Leitungsperson einer renommierten universitären Fachstelle, an welcher versucht wird, in konfliktbeladenen Trennungssituationen gute Lösungen zu finden, hat mir anschaulich erklärt, was passiert, wenn Kindern, bis weit ins Jugendalter hinein, Entscheidungen auf die Schultern geladen werden, die mit Elternkontakten zu tun haben. Schwere emotionale Konflikte sind programmiert. Und der Ausweg daraus besteht oft in der radikalen Entscheidung gegen den Elternteil in der schwachen Position. Überhaupt nicht, weil das dem Bedürfnis des Kindes (Kindeswohl!) entsprechen würde, sondern weil damit der quälende innere Kampf scheinbar beendet werden kann. In diesem Fall hat der geäusserte Wille nichts mit dem tiefen Bedürfnis zu tun. Kindeswille und Kindeswohl, Frau Inderbitzin, sind unbedingt zu unterscheiden!
Und deshalb wäre es die Aufgabe der KESB, der Beistände und der Gerichte, möglichst ausgeglichene Kontaktregelungen bei den Eltern durchzusetzen, vor allem beim ausgrenzenden Elternteil, OHNE dass das Kind für oder gegen Mami oder Papi sprechen muss. Das Kind ist davor zu schützen. Das Einzige, was im Austausch mit den Kindern herausgefunden werden muss, ist, ob es Missbrauch, Gewalt oder Vernachlässigung gibt. Ist das nicht der Fall, soll das Kind nichts mehr mit der Verhandlung zu tun haben. Jede Anhörung ist für das Kind nur unnützer Stress. Ein Kind darf emotional nicht in die Situation gebracht werden, über die Beziehungen zu den eigenen Eltern entscheiden zu müssen.
Auf der erwähnten Fachstelle ist diese Erkenntnis selbstverständlich und es wird entsprechend gearbeitet, auf Seiten KESB und Erziehungsbeiständin, die in meinem Fall eingesetzt wurde, wird das nicht verstanden. Die Beiständin erzählt mir von tollen Weiterbildungen, jedoch mit ihrem Vorgehen – voll auf den Schultern meines Kindes – hat sie ein Desaster erzwungen. Die überlastete KESB gibt sich mit schöngefärbten und selbstlobenden Berichten der Beiständin zufrieden. Kann ich mich dagegen wehren? Noch mehr Befragungen, Verhandlungen, Verfügungen, bis mein Kind erwachsen ist? Es ist sinnlos. Kafka lässt grüssen.
Meine Erfahrungen passen sehr wohl zu Regula Stämpflis Artikel. Die Macht über Beziehungen zwischen Kindern und ihren Eltern, die von der KESB ausgeht, steht in einem furchtbaren Verhältnis zur fachlichen Kompetenz. Würde ich an einem anderen Ort wohnen, mit einer anderen KESB und einer anderen Beiständin, gäbe es jetzt eine andere Kontaktlösung zwischen mir und meinem Kind. Ein Willkürsystem, ohne Rechtssicherheit, abhängig von Leuten, die es manchmal gut meinen, aber oft nicht gut können. Das darf nicht hingenommen werden.
Tausend Mal besser ist bei lebendigen Eltern gross zu werden, als bei unbekannten Fremden-Heime,Pflegefamilien.
KESB beraubt die Freiheit der Kinder und die Wahl die Eltern Ihre Kinder Wärme, Liebe und Sorge zu geben.
Nicht jeder in der Schweiz hat 30-40 000 Fr in den Taschen der Rechtsanwälte zu werfen, um Ihre Kinder von KESB zu retten.
Ich kann direkt Beispiel mit KESB Illnau ZH und berühmte Hr . Winert sagen.
Da arbeiten Fr.D.R. jemalige Artztassistentin via Internet Information, Hr.W. ist damaliger Pfleger
bei Psychiatrie . Wenn in den Händen von solchen Leute ein Zahnarzt mit seinen Kinder kommt, hat er keine Chanche. Sie erleben Ihre Komplexe Macht zu üben und Herr Gott zu spielen.
Schande im 21. Jahrhundert und Mitten in der Schweiz.
Ich verstecke mich nicht unter Buchstaben meiner Name ist Dr. med.dent ...
Noch schlechter ist wenn du mit ausländischen Wurzeln bist- Diskrimination ist enorm.
In meinem Herz ist Messer wegen meine beide Kindern von diesen Leuten gestochen.
Deshalb bin ich so direkt wie die Deutschen.
Gruss - von Ausland
Vielen Dank für Ihr Engagement für Kinderrechte in der Schweiz. Wir sind der Überzeugung, dass Sie und wir im Grunde dieselben Ziele verfolgen – unterschiedlich bewerten wir höchstens den Weg, den die Schweiz gehen muss, um diese Ziele zu erreichen.
Im Dialog legen wir grossen Wert auf Respekt gegenüber dem Gesprächspartner – oder in Ihrem Fall der Gesprächspartnerin – sowie auf Sachlichkeit betreffend der Materie. Gerne nehmen wir mit den folgenden Worten Stellung zu Ihren Äusserungen über Kinderanwaltschaft Schweiz.
Sie schreiben, dass wir mit unserer Stellungnahme zu den KESB, diesen einen Persilschein ausgestellt hätten. Dies ist nicht der Fall. Wir sind uns bewusst, dass die KESB heute noch nicht ihr gesamtes Potenzial entwickelt haben. Wir haben Verständnis für enttäuschte Erwartungen von Betroffenen – auch wir erhalten immer wieder Anrufe von Kindern und Jugendlichen und sind mit der Problematik der aktuellen Situation bestens vertraut. Dennoch – oder gerade deswegen – sind wir der Überzeugung, dass mit dem neuen KESR die richtige Fahrtrichtung eingeschlagen wurde und die KESB die richtigen Institutionen dafür sind, um ein kindgerechtes Rechtssystem in der Schweiz zu verwirklichen.
Kinderanwaltschaft Schweiz bezieht klar Position für die KESB, das ist korrekt. Uns befriedigt die heutige Situation jedoch ebenfalls noch nicht und wir stellen folgende Forderungen an die KESB:
- Weiterbildungen von Fachpersonen in den Bereichen Kinderrechte, Kinderentwicklungspsychologie, Gesprächsführung sowie im Erlernen der Ermittlung und Umgang mit dem Kindeswillen
- Herstellung der Verhältnismässigkeit durch Multidisziplinarität
- Mitberücksichtigung des Kindeswillles im Entscheidungsfindungsprozess
- Kindgerechte Anhörungen und Information
- Einsetzung von Rechtsvertretungen für Kinder
- Verbesserung der gegenwärtigen zu starken "Juristenlastigkeit"
- Optimierung der Schnittstellen und Prozesses zwischen KESB und Gemeinden
- Schaffung einer unabhängigen Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche
- Innovatives Finanzierungsmodell, damit Kinder und Jugendliche keine Nachteile mehr daraus ziehen, dass die Kostenübernahme nicht kindeswohlorientiert geregelt ist
Anhand dieser Punkte können Sie leicht erkennen, dass Kinderanwaltschaft Schweiz durchaus nicht wie Sie schreiben “an der Grenze von Paranoia” reagiert. Ganz im Gegenteil ist es doch gerade unser Ziel, Kindern und Jugendlichen dank der Umsetzung der Leitlinien für ein kindgerechtes Rechtssystem die Sicherheit zu geben, dass Entscheidungen verhältnismässig sind.
Sie stellen die Frage, welche Interessen wir verfolgen. Das ist leicht zu beantworten:
Kinderanwaltschaft Schweiz hat die Vision, dass bis zum Jahr 2020 alle Kinder ein kindgerechtes Rechtssystem erfahren, welches Kinder mit Würde, Achtung, Sorgfalt und Fairness behandelt. Ein kindgerechtes Rechtssystem garantiert, dass Kindern zugehört wird, dass ihre Ansichten ernst genommen werden und stellt damit sicher, dass die Interessen derjenigen geschützt werden, die sich nicht äussern können. Dadurch, dass Kinder an Entscheidungen, die ihr weiteres Leben betreffen, aktiv mitwirken können, erfahren sie Selbstwirksamkeit, lernen Eigenverantwortung zu übernehmen und werden dadurch in ihrer Resilienz (Widerstandsfähigkeit) gestärkt. Wir sehen in den KESB die richtige Institution, um dies zu verwirklichen.
Gerne können Sie sich auf unserer Webseite www.kinderanwaltschaft.ch umsehen und sich informieren. Wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen und für einen Meinungsaustausch zur Verfügung: via Email, Telefon oder bei einem persönlichen Treffen.
Beste Grüsse
Irène Inderbitzin
Geschäftsführerin Kinderanwaltschaft Schweiz

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