Behring-Gelder zu Recht beschlagnahmt

publiziert: Freitag, 13. Mai 2005 / 15:42 Uhr

Bellinzona - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat auf den Konten der Anwälte von Dieter Behring zu Recht 1,8 Mio. Franken provisorisch beschlagnahmt. Der Basler Financier hatte das Geld im vergangenen September noch vor seiner Verhaftung überwiesen.

Dieter Behring wird vorgeworfen, tausende Anleger betrogen zu haben.
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Behring hatte am 24. September 2004 600 000 und 1 200 000 Franken unter dem Vermerk Kaution Teil I und Kaution Teil II auf die Konten seiner Anwälte überwiesen. Die BA liess das Geld im vergangenen Dezember beschlagnahmen und forderte die Anwälte auf, die Mittel auf eines ihrer Konten zu überweisen.

Zu Recht, wie nun das Bundesstrafgericht auf Beschwerden Behrings und seiner Anwälte entschieden hat. Gemäss dem Entscheid der Beschwerdekammer besteht für die Beschlagnahmung derzeit ein hinreichender Tatverdacht, zumal an diesen zu Beginn der Untersuchung keine hohen Anforderungen zu stellen sei.

Die Anwälte hatten unter anderem argumentiert, dass es sich bei dem Geld um Mittel für die Verteidigung oder für eine Kaution handle. Laut Bundesstrafgericht wird jedoch erst beim Entscheid über die allfällige definitive Einziehung zu prüfen sein, ob die Anwälte auf dieses Geld Anspruch erheben können.

Im übrigen könne nicht die Rede davon sein, dass durch die Beschlagnahme eine ausreichende und wirksame Verteidigung Behrings nicht mehr gewährleistet wäre. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Anwälte bereits einen Kostenvorschuss von je 250 000 Franken erhalten hätten, der noch nicht verbraucht sei.

Beschlagnahmung verhältnismässig

Im übrigen sei die Beschlagnahmung mit Blick auf die mutmasslich sehr grosse Deliktsumme auch verhältnismässig. Behring wird verdächtigt, tausende Anleger mit hohen Renditeversprechen gelockt und um mehrere hundert Millionen Franken betrogen zu haben.

Er steht unter dem Verdacht des gewerbsmässigen Anlagebetrugs, der Veruntreuung und der Geldwäscherei. Er war im Oktober 2004 in Untersuchnungshaft gesetzt und im April entlassen worden.

(fest/sda)

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