Bei der BVG-Revision braucht es eine Einigungskonferenz

publiziert: Dienstag, 16. Sep 2003 / 18:15 Uhr

Bern - Die 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) muss in die Einigungskonferenz. Der Ständerat hat zwar die bislang letzten beiden Differenzen bereinigt. Gleichzeitig schuf die kleine Kammer aber eine neue Divergenz.

Die letzte offene Frage betrifft die Hinterlassenenleistungen. Der Ständerat will sicherstellen, dass beim Fehlen der üblichen Begünstigten andere gesetzliche Erben - wie Grosseltern, Nichten oder Neffen - weiterhin 100 Prozent der vom Versicherten einbezahlten Beiträge oder 50 Prozent des Vorsorgekapitals erhalten.

Der Bundesrat hatte den Anspruch bei den einbezahlten Beiträgen auf 50 Prozent limitiert, was den Räten bislang offenbar entgangen war. Hier drohe eine deutliche Schlechterstellung der Betroffenen, sagte Kommissionssprecher Eugen David (CVP/SG). Nachdem die Nationalratskommission bereits Zustimmung signalisiert hat, dürfte die Einigungskonferenz die Frage rasch klären.

Vom Nationalrat übernahm die kleine Kammer eine etwas restriktivere Lösung, was die Behinderten angeht. Die Invaliditätsleistungen dürften nicht noch mehr zunehmen, sagte David. Jean Studer (SP/NE) plädierte für Festhalten, unterlag aber klar.

Auf die dritte Sessionswoche vertagt wurde die Aussprache über das umstrittene Winterthur-Modell mit seinen Rentenkürzungen im überobligatorischen Bereich. Der Ständerat will die Antwort des Bundesrates auf die Motion abwarten, mit der die Sozialkommission Gesetzesänderungen verlangt.

(bert/sda)

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