Beim Bund ist öffentlich ist, was nicht geheim ist

publiziert: Donnerstag, 22. Aug 2002 / 12:50 Uhr

Bern - Beim Bund soll künftig öffentlich sein, was nicht ausdrücklich geheim ist. Der Bundesrat hat entschieden, wie weit dieses Öffentlichkeitsprinzip gehen soll. Ende dieses Jahres will er dem Parlament eine Gesetzesvorlage zuleiten.

Heute gilt beim Bund als geheim, was nicht ausdrücklich zur Veröffentlichung freigegeben ist. Das künftige Bundesgesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung (BGÖ) kehrt dies um.

Jede Person wird ein «Recht auf Zugang» erhalten, das heisst Einsicht in amtliche Dokumente oder Auskunft darüber verlangen können. Dieses «Recht auf Zugang» kann aber eingeschränkt, aufgeschoben oder ganz verweigert werden, wenn ihm überwiegende Interessen entgegen stehen.

In der Vernehmlassung hatten sich einige Unternehmen, die ausschliesslich oder mehrheitlich im Besitz des Bundes sind, gegen eine Unterstellung unter das BGÖ gewehrt. An seiner Klausur hat der Bundesrat nun entschieden, wie weit das Öffentlichkeitsprinzip gehen soll.
Gelten soll das Öffentlichkeitsprinzip über die Bundesverwaltung hinaus für Organisationen mit öffentliche Aufgaben, soweit sie Verfügungskompetenzen haben. Dazu gehören die SBB, die Post, die SUVA, Pro Helvetia und der Schweizerische Nationalfonds.

Nicht dem BGÖ unterstellt werden die Eidgenössische Bankenkommission, die Nationalbank, die Kranken- und Unfallversicherer sowie die AHV- und IV-Ausgleichskassen.
Ende Mai hatte der Bundesrat die mutmasslichen Kosten des Öffentlichkeitsprinzips noch auf jährlich fünf Millionen veranschlagt. Nun hält er fest, dass die Kostenfolgen schwierig abzuschätzen seien.

(gä/sda)

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