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Belgien erlaubt Sterbehilfe für unheilbar Kranke
publiziert: Donnerstag, 16. Mai 2002 / 21:15 Uhr / aktualisiert: Freitag, 17. Mai 2002 / 07:27 Uhr
Brüssel - Das belgische Parlament hat mit deutlicher Mehrheit ein Sterbehilfe-Gesetz verabschiedet, das Fachleute als das liberalste der Welt bezeichnen.
Das neue Gesetz erlaubt Sterbehilfe für unheilbar kranke Patienten.
Der beschlossene Text erlaubt eine Tötung auf Verlangen für
unheilbar kranke Patienten, die nicht in absehbarer Zeit sterben
werden, sowie für Menschen mit andauernden psychischen Leiden.
Diese Möglichkeiten gehen über die Regelungen des so genannten
Euthanasiegesetzes hinaus, das Anfang April in den benachbarten
Niederlanden in Kraft trat.
Nach einer hitzigen Debatte, die zwei Tage dauerte, stimmte das Unterhaus der Vorlage mit 86 zu 51 Stimmen zu, zehn Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Das Ergebnis war nach der Zustimmung des belgischen Senats im Oktober bereits erwartet worden. Das Gesetz soll in drei Monaten in Kraft treten.
Nach Darstellung des belgischen Justizministers Marc Verwilghen beschränkt das Gesetz die Sterbehilfe auf mündige Jugendliche und Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Es gelte nicht für geistig Behinderte und Demenzpatienten. Der sterbewillige Kranke muss eine mündliche oder schriftliche Willenserklärung abgeben.
Weder ein Arzt noch sonst jemand kann jedoch gezwungen werden, diesen Willen des Patienten auszuführen. Ein helfender Arzt muss unter anderem sicher sein, dass der Patient leidet und sein Zustand nach dem Stand der Wissenschaft unumkehrbar ist. Ein zweiter Facharzt muss zu Rate gezogen werden. Eine Kommission aus je acht Medizinern und Juristen soll die Einhaltung der Regeln überwachen.
Kritiker bemängeln, dass das Gesetz keinen ausreichenden Schutz gegen Missbrauch bereithalte. Die oppositionellen Christdemokraten erwägen, es vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg anzufechten. Dieses hat erst jüngst in einem Aufsehen erregenden Urteil der unheilbar kranken Britin Diane Pretty das Recht nicht zugestanden, unter aktiver Hilfe ihres Mannes aus dem Leben zu scheiden.
Nach einer hitzigen Debatte, die zwei Tage dauerte, stimmte das Unterhaus der Vorlage mit 86 zu 51 Stimmen zu, zehn Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Das Ergebnis war nach der Zustimmung des belgischen Senats im Oktober bereits erwartet worden. Das Gesetz soll in drei Monaten in Kraft treten.
Nach Darstellung des belgischen Justizministers Marc Verwilghen beschränkt das Gesetz die Sterbehilfe auf mündige Jugendliche und Erwachsene, die im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Es gelte nicht für geistig Behinderte und Demenzpatienten. Der sterbewillige Kranke muss eine mündliche oder schriftliche Willenserklärung abgeben.
Weder ein Arzt noch sonst jemand kann jedoch gezwungen werden, diesen Willen des Patienten auszuführen. Ein helfender Arzt muss unter anderem sicher sein, dass der Patient leidet und sein Zustand nach dem Stand der Wissenschaft unumkehrbar ist. Ein zweiter Facharzt muss zu Rate gezogen werden. Eine Kommission aus je acht Medizinern und Juristen soll die Einhaltung der Regeln überwachen.
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(sk/sda)
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