Bern empfiehlt Begründung von abgelehnten Einbürgerungsgesuchen

publiziert: Mittwoch, 27. Aug 2003 / 10:18 Uhr

Bern - Nach dem Nein des Bundesgerichts zu Einbürgerungen an der Urne hat der Kanton Bern den Gemeinden die Folgen des Urteils erläutert. Um Prozessrisiken zu minimieren, empfiehlt der Kanton, abgelehnte Gesuche auf alle Fälle zu begründen.

Im Kanton Bern gibt es keine Gemeinden, die Einbürgerungen an der Urne vornehmen. Unsicherheiten seien aber dennoch entstanden, weil das Bundesgericht sich nicht zu Einbürgerungen durch Gemeindeversammlungen geäussert habe, heisst es in einer Mitteilung des Amtes für Information.

Solange das höchste Gericht zu diesem Punkt nicht klar Stellung nehme, seien Einbürgerungen an Gemeindeversammlungen im Kanton grundsätzlich zulässig. Allerdings empfiehlt der Kanton den Gemeinden, abgelehnte Gesuche zu begründen.

(fest/sda)

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