Erbstreit um den Nachlass

Berner Kunstmuseum: Antrag für Gurlitt-Erbe

publiziert: Montag, 9. Mrz 2015 / 11:59 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 30. Apr 2015 / 14:02 Uhr
Das Kunstmuseum Bern hat beim Amtsgericht einen Antrag auf den Erbschein vom Kunstsammlers Cornelius Gurlitt gestellt.
Das Kunstmuseum Bern hat beim Amtsgericht einen Antrag auf den Erbschein vom Kunstsammlers Cornelius Gurlitt gestellt.

Bern - Das Berner Kunstmuseum hat im Erbstreit um den Nachlass des Kunstsammlers Cornelius Gurlitt beim Amtsgericht in München ebenfalls einen Antrag auf Erbschein gestellt. Bereits im Februar hatte eine Cousine des verstorbenen Kunstsammlers dies getan.

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Gurlitt-Cousine Uta Werner zweifelt das Testament an, in dem Cornelius Gurlitt sein gesamtes Vermögen - inklusive einer millionenschweren, umstrittenen Kunstsammlung - dem Kunstmuseum in Bern vermachte. Mit dem nun auch von Seiten des Kunstmuseums beantragten Erbschein verbindet sich die Klärung der Frage, wer nun der rechtmässige Erbe ist.

Weil ohnehin ein Erbscheinverfahren laufe, habe das Museum nun auch diesen Weg beschritten, bestätigte Kunstmuseumssprecherin Brigit Bucher am Montag eine Meldung der Zeitung «Der Bund» auf Anfrage. Ein Erbschein bringe «höhere Sicherheit als ein notariell beurkundetes Testament, vor allem im internationalen Kontext», wie Stiftungsratspräsident Christoph Schäublin ausführte.

Langer Streit

Wann das Amtsgericht München in der Sache entscheidet, ist nicht bekannt. Allgemein wird davon ausgegangen, dass sich der Erbstreit über Monate, wenn nicht Jahre hinziehen könnte, vor allem wenn ein Entscheid angefochten würde.

Der Anfang Mai 2014 verstorbene Cornelius Gurlitt war der Sohn von Hildebrand Gurlitt, einem bevorzugten Kunsthändler des Nazi-Regimes. Nach dem Tod von Vater Gurlitt erbte schliesslich der Sohn eine illustre, wenn auch mit Raubkunstverdacht behaftete Sammlung, die er verschwiegen in seiner Wohnung in München hortete. In der Sammlung befinden sich Werke etwa von Matisse, Picasso, Renoir und Monet.

Seinen bescheidenen Lebensunterhalt bestritt Gurlitts Sohn mit dem gelegentlichen Verkauf von Bildern. Dies tat er unter anderem auch über die Berner Galerie Kornfeld. Das Auktionshaus teilte im November 2013 mit, es habe letztmals 1990 Werke aus Gurlitts Besitz versteigert - und zwar legal. Seither schweigt das Haus zur Sache.

Keine Raubkunst in Bern

Gurlitts verschwiegen gehorteter Kunstschatz wurde 2011 von den Behörden entdeckt, nachdem der ältere Mann Zollbeamten in einem Zug aufgefallen war, weil er ungewöhnlich viel Bargeld bei sich hatte. In Gurlitts Appartement in München und in einem Haus in Salzburg fanden sich rund 1500 Werke der klassischen Moderne, darunter Bilder, die seit Jahren als verschollen galten.

Kurz vor seinem Tod willigte Gurlitt ein, die Sammlung auf Raubkunst untersuchen zu lassen und Bilder berechtigten Anspruchstellern zurückzugeben. Wenig später starb Gurlitt.

In einem Testament vermachte er überraschend seinen ganzen Besitz dem Kunstmuseum Bern. Nach umfangreichen Abklärungen nahm die Institution im vergangenen November die Erbschaft an. Kunstwerke, die unter Raubkunstverdacht stehen, sollen in Deutschland bleiben und an Berechtigte zurückgehen.

Nach Bern kommen sollen indessen Werke, die von den Nazis als «entartet» aus deutschen Museen entfernt wurden. Das Kunstmuseum will sich aktiv an der Erforschung der Herkunft der Bilder beteiligen und hat dazu eine Forschungsstelle angekündigt. Diese ist aber noch nicht aktiv, solange der Erbstreit noch andauert.

(nir/sda)

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