Bernisches Obergericht bestätigt Strafe im Beaujolais-Mordfall

publiziert: Donnerstag, 29. Apr 2004 / 15:18 Uhr

Bern - Das bernische Obergericht hat die 10-jährige Zuchthausstrafe gegen einen Brasilianer, der im Februar 2002 in Bern die Beaujolais-Geschäftsführerin erstochen hatte, bestätigt. Der Angeklagte hatte gegen das Urteil appelliert.

Nach der Tat zog sich der Mörder um, nahm seine Gitarre und verliess das Haus.
Nach der Tat zog sich der Mörder um, nahm seine Gitarre und verliess das Haus.
Das Kreisgericht Bern-Laupen hatte den 40-jährigen Mann im August 2003 wegen vorsätzlicher Tötung verurteilt. Als Nebenstrafe sprach es eine 10-jährige unbedingte Landesverweisung aus.

Ausserdem muss er dem Vater seiner ehemaligen Freundin eine Genugtuung in der Höhe von 10 000 Franken bezahlen. Diese beiden Punkte akzeptierte er.

Die Verteidigung machte geltend, dass der Wille des Verurteilten zum Tatzeitpunkt auf Grund des Affektes nur noch vermindert ausgebildet war. Ausserdem habe die erste Instanz das psychiatrische Gutachten nicht ausreichend gewürdigt. Aus diesen Gründen sei die Strafe zu reduzieren.

Wer so häufig und so heftig auf einen Menschen einsticht, der nimmt den Tod in Kauf, sagte Gerichtspräsidentin Renate Binggeli. Von einem ungewollten Handeln könne deshalb keine Rede sein. Bei der Würdigung des Gutachtens machte Binggeli kein Versäumnis der Vorinstanz aus.

Das Kreisgericht sei der Expertise gefolgt und habe die leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit im Urteil berücksichtigt. Im kantonalen Quervergleich bewege sich die Strafe eher im unteren Rahmen, und es bestehe keinen Anlass diese zu revidieren.

Eskaliert war die Situation im Februar 2002. Die Frau wollte sich von ihrem Geliebten trennen, weil dieser sie auf Schritt und Tritt verfolgte und kontrollierte. Es kam in der gemeinsamen Wohnung zu einem kurzen verbalen Auseinandersetzung.

Plötzlich griff der Mann zu einem Küchenmesser und stach mehrmals heftig auf das Opfer ein. Dann zog er sich um, nahm seine Gitarre und verliess den Tatort. Die Polizei konnte ihn vier Tage später festnehmen.

(fest/sda)

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