Beschwerde gegen Gentech-Weizen abgelehnt

publiziert: Freitag, 27. Feb 2004 / 20:17 Uhr

Zürich - Das UVEK hat die Beschwerden gegen die Bewilligung eines Freisetzungsversuchs der ETH Zürich mit gentechnisch verändertem Weizen abgelehnt. Beschwerde geführt hatten Umwelt- und Bauernverbände sowie Nachbarn der Versuchsfelder in Lindau ZH.

Das UVEK hat die Beschwerden abgelehnt.
Das UVEK hat die Beschwerden abgelehnt.
Die Beschwerdeführer erachten den Versuch als zu riskant für Mensch und Umwelt. Nach Ansicht des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) werden die Risiken mit den vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) verfügten Sicherheitsauflagen auf ein vertretbares Mass reduziert, wie es in der Mitteilung schreibt.

Die ETH Zürich will das Feldexperiment in diesem Frühjahr in Lindau beginnen, wie sie mitteilte. Die Beschwerdeführer prüfen gemäss einem Communiqué, ob sie den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen wollen.

Die Umweltorganisation Greenpeace wolle zusammen mit der Bevölkerung vor Ort gewaltlos Widerstand gegen das ihrer Ansicht nach überflüssige und gefährliche Gentech-Experiment leisten.

Ende Oktober 2003 hatte das BUWAL den Freisetzungsversuch mit strengen Sicherheitsauflagen bewilligt. Die Umweltorganisation Greenpeace, der Bauernverband IP Suisse, die Arbeitsgruppe Lindau gegen Gentech-Weizen sowie Nachbarn reichten beim UVEK Beschwerde ein.

Die Beschwerdeführenden befürchten, dass das künstlich eingefügte Gen mit dem Versuch in der Natur verbreitet wird. Laut UVEK ist der Versuch auch nach Inkrafttreten des Gentechnikgesetzes und der angepassten Freisetzungsverordnung zulässig.

Ein erstes Gesuch der ETH hatte das BUWAL 2001 aus Risikoüberlegungen abgelehnt. Das UVEK warf dem BUWAL im September 2002 vor, es habe die Empfehlungen der Fachkommissionen zu wenig berücksichtigt, und verlangte eine Überprüfung des Entscheids. Das BUWAL bewilligte dann im Dezember 2002 den Versuch unter strengen Sicherheitsauflagen.

Die Gegner des Versuchs erwirkten darauf beim Bundesgericht die Neuauflage des Gesuchs. Im Oktober 2003 bestätigte das BUWAL allerdings die Bewilligung. Darauf reichten die Gegner erneut eine Beschwerde beim UVEK ein.

(bert/sda)

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