Beschwerde gegen Zürcher Tram abgewiesen

publiziert: Donnerstag, 30. Okt 2008 / 13:41 Uhr

Bern - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen das Tram Zürich-West abgewiesen. Laut den Berner Richtern sind die geplanten Lärmschutzmassnahmen ausreichend. Möglich ist noch ein Weiterzug ans Bundesgericht in Lausanne.

Das Tram Zürcher-West kommt: Der Lärmschutz sei ausreichend.
Das Tram Zürcher-West kommt: Der Lärmschutz sei ausreichend.
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Das Bundesamt für Verkehr hatte dem Tram-Projekt im Mai 2007 die Plangenehmigung erteilt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden von Anwohnern nun abgewiesen. Laut dem Urteil sind die Lärmemissionen so weit wie möglich begrenzt worden.

Für das Tramprojekt und das Ausführungsprojekt «Nationalstrasse Zürich-Westast» seien zu Recht separate Genehmigungsverfahren durchgeführt worden. Insbesondere hätten die Auswirkungen bezüglich Lärm und Lufthygiene nicht gemeinsam beurteilt werden müssen.

Als überflüssig erachtete das Gericht ergänzende Expertisen zur Zunahme des Verkehrs und des Lärms während der Bauphase. Nicht zu beanstanden ist laut dem Entscheid schliesslich die mit dem Bau der Tramlinie verbundene Reduktion von öffentlichen Parkplätzen und ein geplanter Sicherheitszaun.

Die Bauarbeiten für die 3,2 Kilometer lange Tramlinie waren im vergangenen September aufgenommen worden. Der Betrieb soll 2011 starten. Die neue Linie umfasst sieben Haltestellen zwischen Escher-Wyss-Platz und dem Bahnhof Zürich-Altstetten.

(tri/sda)

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