Bessere Zahlungsmoral dank höheren Zinsen

publiziert: Mittwoch, 18. Aug 2010 / 12:37 Uhr
Betroffen von der Erhöhung des Verzugszinses ist nur der kaufmännische Geschäftsverkehr.
Betroffen von der Erhöhung des Verzugszinses ist nur der kaufmännische Geschäftsverkehr.

Bern - Die Zahlungsmoral hat sich in den letzten Jahren in der Schweiz deutlich verschlechtert. Der Bundesrat will Gegensteuer geben. Der Verzugszins im kaufmännischen Geschäftsverkehr soll von 5 auf 10 Prozent angehoben werden. Dies soll einen Anreiz schaffen, Rechnungen pünktlich zu begleichen.

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Um den Verzugszins zu erhöhen, schlägt der Bundesrat eine Teilrevision des Obligationenrechts (OR) vor, die er am Mittwoch in die Vernehmlassung schickte. Der Verzugszins solle einen wirksamen Anreiz zur schnelleren Rechnungsbegleichung schaffen, begründet er den Schritt.

Nur für kaufmännischen Geschäftsverkehr

Betroffen von der Erhöhung des Verzugszinses ist nur der kaufmännische Geschäftsverkehr. Der höhere Satz soll damit nur für Geschäftsabschlüsse gelten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den kommerziellen Tätigkeiten beider Geschäftspartner stehen.

Kauft eine Firma beispielsweise Papier zum Weiterverkauf, soll der neue Satz gelten. Kaufen die Firma oder auch Herr oder Frau X das Papier hingegen für den Eigengebrauch, bleibt es beim bisherigen Zins. Ein höherer Verzugszins für diese nicht-kaufmännischen Transaktionen würde laut Bundesrat bei den Konsumenten in vielen Fällen lediglich das Problem der Überschuldung verschärfen.

Kein variabler Zinssatz

Der Bundesrat verzichtet aus praktischen Gründen darauf, einen variablen Zinssatz einzuführen, der automatisch an die Entwicklungen am Zinsmarkt angepasst würde. Ein variabler Zinssatz erschwere die Berechnung des Verzugszinses derart, dass der geschuldete Betrag nur mit Unterstützung eines Computers ermittelt werden könnte.

Die Vernehmlassung zu der OR-Teilrevision dauert bis am 30. November. Der Bundesrat erfüllt mit der Vorlage unter anderem eine Motion der FDP aus dem Jahr 2008.

(ade/sda)

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NEIN!
Die öffentliche Hand selbst ist ja bekannt für ihre schlechte Zahlungsmoral. Den Verzugszins von 5 auf 10 Prozent zu erhöhen grenzt an Wucher. Ob dann die Verrechnung in der Praxis umgesetzt werden kann, steht auf einem andern Blatt geschrieben. Also wieder ein neues Gesetz bzw. eine Änderung des OR, das auf dem Papier steht, aber im wirklichen Leben kaum umsetzbar sein wird. Hat unser Bundesrat keine wichtigeren Aufgaben anzupacken? Rechnungen pünktlich zu bezahlen ist eine Charaktersache. Ich selbst betreibe ein kleines Handelsgeschäft und ich betrachte es als Ehrensache, meinen Verpflichtungen pünktlich nachzukommen. Vermutlich nehmen dann die Steuerverwaltungen diese Erhöhung zum Anlass, um auch derart horrende Verzugszinsen belasten zu können. Dort kann jeder betroffen sein, weil die Steuern ja lange vor der Rechnungsstellung fällig sind und niemand so genau weiss, wie gnädig der Steuervogt die eigene Deklaration beurteilt.
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