Bestätigte Schuldsprüche für Lawinenunglück

publiziert: Dienstag, 17. Jan 2006 / 16:17 Uhr

Sitten - Das Walliser Kantonsgericht hat die Schuldsprüche im Zusammenhang mit dem Lawinenunglück in Evolène von 1999 gegen den früheren Gemeindepräsidenten und den Beauftragten für Katastrophenschutz bestätigt.

Die Angeklagten hatten gegen das erstinstanzliche Urteil rekurriert, weil der Lawinenniedergang aus ihrer Sicht nicht vorauszusehen gewesen sei. (Archivbild)
Die Angeklagten hatten gegen das erstinstanzliche Urteil rekurriert, weil der Lawinenniedergang aus ihrer Sicht nicht vorauszusehen gewesen sei. (Archivbild)
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Sie wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Bei dem Unglück hatten 12 Menschen ihr Leben verloren.

Im Vergleich zum erstinstanzlichen Urteil milderte das Kantonsgericht die Strafe gegen den damaligen Gemeindepräsidenten Pierre-Henri Pralong leicht. Statt drei Monaten Gefängnis bedingt, erhält er gemäss dem heute Dienstag veröffentlichten Urteil nun eine Strafe von einem Monat bedingt.

Der Gemeindepräsident hätte nach Ansicht der Richter die Evakuierung eines Chalets anordnen müssen. Der Sicherheitschef, der gleichzeitig Bergführer ist, hätte seinerseits die Strasse sperren lassen sollen. Weil er dies unterlassen hatte, bestätigte nun die zweite Instanz die Strafe von zwei Monaten Gefängnis bedingt.

Lawine voraussehbar gewesen?

Die beiden hatten gegen das erstinstanzliche Urteil rekurriert, weil der Lawinenniedergang aus ihrer Sicht nicht vorauszusehen gewesen sei. «Wie kann man von einem Gemeindepräsidenten verlangen, eine Lawine vorauszusehen, wenn sie an dieser Stelle selbst von Spezialisten nicht erwartet worden war?», hatte der Anwalt von Pralong vor den Kantonsrichtern gefragt.

Die Anklage hatten den beiden vorgeworfen angesichts der grossen Lawinengefahr zu wenig zum Schutz der Bevölkerung unternommen zu haben. Die Gemeinde habe die blauen Lawinenzonen nicht als Gebiete mit vermindertem Risiko, sondern als sicher behandelt. Die Opfer waren in einer blauen Zone von der Lawine überrascht worden.

Die Anwälte des Gemeindepräsidenten und des Sicherheitschefs wollten das Urteil nicht kommentieren. Bevor sie über einen Weiterzug ans Bundesgerichts entscheiden wollen, müsse die detaillierte Urteilsbegründung analysiert werden. Der Entscheid soll noch vor Ende Januar fallen.

(smw/sda)

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