Volksinitiative lanciert

Betteln gehört laut der SVP Waadt verboten

publiziert: Donnerstag, 11. Apr 2013 / 16:10 Uhr
Wer bettelt, soll eine Busse zwischen 50 und 100 Franken bezahlen müssen.
Wer bettelt, soll eine Busse zwischen 50 und 100 Franken bezahlen müssen.

Lausanne - Die SVP fordert ein generelles Bettelverbot im Kanton Waadt. Dafür lancierte sie am Donnerstag eine Volksinitiative. Dies sei das einzige wirksame Mittel gegen die Netze, welche die Armut ausnutzen würden. Bis im August muss die SVP 12'000 Unterschriften sammeln.

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«Wir sprechen nicht von Mafia, aber von Netzwerken, welche die schwächsten ausnutzen, um Geld zu machen», sagte am Donnerstag SVP-Grossrat Claude-Alain Voiblet vor den Medien in Lausanne.

Die SVP lancierte im Kanton Waadt seit 2007 immer wieder Vorstösse gegen die Bettelei. Eine von François Brélaz im Grossen Rat eingereichte Motion für ein Bettelverbot wurde erst im März mit 65 gegen 64 Stimmen, bei sechs Enthaltungen, abgelehnt.

Die SVP betrachtet die kantonale Volksinitiative deshalb als logische Folge. Die Initiative würde eine einzige Rechtsgrundlage für den Kanton Waadt schaffen, der bisher verschiedene Praktiken kennt. So will Lausanne die Bettelei einschränken.

Im Westen der Kantonshauptstadt sowie an der Riviera ist betteln bereits verboten. Die Initiative verlangt eine Änderung des Waadtländer Strafgesetzes. Wer bettelt, soll eine Busse zwischen 50 und 100 Franken bezahlen müssen.

Rekurs gegen strengere Regeln in Lausanne

Wer Minderjährige oder hilfsbedürftige Menschen die Hand aufhalten schickt oder in deren Gegenwart bettelt, soll eine Busse zwischen 500 und 2000 Franken kassieren. Auch wer das Betteln anderer Menschen organisiert, soll gebüsst werden.

Ausgerechnet die SVP, die ein kantonales Bettelverbot fordert, verzögert eine härtere Gangart gegen Bettler in Lausanne. Wegen eines Rekurses der SVP setzte das Verfassungsgericht des Kantons Waadt die für Montag geplante Inkraftsetzung eines Artikels im Polizeireglement aus.

Die SVP zweifelt an, ob das Reglement mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Die von der Waadtländer Hauptstadt vorbereitete Einsatzstrategie sowie eine Informationskampagne wurden deshalb auf Eis gelegt.

(bert/sda)

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Betteln für die Staatskasse
"Wer bettelt, soll eine Busse zwischen 50 und 100 Franken bezahlen müssen"

Sodomitische Gesetze? Wer also öffentlich Geld geschenkt erhält, soll dieses dem Staate abliefern und möglicherweise darüber hinaus sich dem Staat gegenüber verschulden? Spenden denn die Leute dieses Geld dem Bettler oder der Staatskasse?
Eine Geldbusse für's Betteln ist legalisierter Diebstahl.

Wenn also Betteln in der Oeffentlichkeit verboten ist, wird ein bedürftiger Schweizer also dadurch indirekt GEZWUNGEN, auf dem Sozialamt zu betteln. Dieses Geld bezahlen aber nicht barmherzige Spender, sondern Steuerzahler. Gleichzeitig wird öffentlich gegen Sozialhilfebezüger Stimmung gemacht.

Indirekt heisst das also, wer bedürftig wird, MUSS per Gesetz dem Steuerzahler zur Last fallen, dazu Auflagen erfüllen und dem Zorn des Steuerzahlers ausgesetzt sein. Selbst, wenn es dem Bedürftigen gelänge zu überleben, ohne dem Steuerzahler zur Last zu fallen.

Irrsinn, oder?
Da hoffe ich doch,dass sich möglichst kein Bedürftiger an dieses sodomitische Gesetz hält. Denn da diejenigen die Bussen kaum bezahlen können, müssen diese Bussen in Haft umgewandelt werden. Dadurch erhalten die Bedürftigen ein warmes Bett mit Dach über dem Kopf - es kostet den Steuerzahler aber ein Vermögen,denn Haftzellen sind teuer im Unterhalt.
Wenn sich dieses im Ausland herumspricht, werden wohl bald Scharen von Bedürftigen einwandern, um in einer Schweizer Gefängniszelle übernachten zu können.

Diese Gesetzgebung ist perfid! Sie schadet im Endeffekt dem Steuerzahler und kriminalisiert gleichzeitig Bedürftige, die nichts verbrochen haben.

Jetzt möchte ich Sie zur Abwechslung auch einmal mit sodomitischen Gesetzen unterweisen, um ein Gleichnis in die Moderne zu ziehen.

kurzer Auszug aus "Sodoms Recht und Sitte" (Sagen der Juden, Die Erzväter, Buch 3, Kapitel 3)

.... Und kam ein Bettler zu ihnen, so steckten sie ihm Gold und Silber zu und liessen überall ausrufen, man solle ja dem Armen kein Brot zu essen geben. Als dann mehrere Tage vergingen, musste der Bettler Hungers sterben, denn er fand nirgends einen Bissen zu essen. Da er nun tot war, kamen die Leute herzu, nahmen ihr Gold und Silber, das die ihm gegeben hatten, wieder zurück, zogen ihm die Kleider aus und zankten darum miteinander; welcher aber der stärkste war, der behielt sie. Alsdann nahmen sie den Toten und begruben ihn nackend unter einem Strauch in der Wüste....

Analogie 1; Vortäuschen von Gutmütigkeit
Wir geben vor, niemanden durch die sozialen Netze fallen zu lassen, zwingen Bedürftige, diese Netze zu benutzen und schüren gleichzeitig den Hass der Steuerzahler auf die Bedürftigen, auf dass diese fordern, jenen die Unterstützung zu streichen. So geschehen mit dem armen Teufel zu Berikon.

Analogie 2: Anrecht auf Kostenübernahme
Ein Bedürftiger hat grundsätzlich Anrecht auf eine Wohnung und die Kostenübernahme durch die Gemeinde ("..steckten ihm Gold und Silber zu..). Vielerorts aber wird kaum jemand zu finden sein, der bereit ist, eine freie Wohnung ausgerechnet einem Sozialhilfeempfänger zu vermieten. Oft nicht einmal aus persönlichen Gründen, sondern aus Angst, die Nachbarn könnten ihm das verübeln (...liessen überall ausrufen, man solle ja kein Brot zu essen geben..).
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