Keine Anhaltspunkte für Dritteinwirkungen

Bewaffneter Mann in Solothurn beging Suizid

publiziert: Mittwoch, 31. Okt 2012 / 10:56 Uhr
Der Mann erschoss sich mit einer Armeepistole. (Archivbild)
Der Mann erschoss sich mit einer Armeepistole. (Archivbild)

Solothurn - Der bewaffnete Mann, der Ende November 2011 die Polizei in der Solothurner Weststadt 28 Stunden lang in Atem gehalten hatte, hat sich selbst gerichtet. Zu diesem Schluss kommt eine Untersuchung der Solothurner Staatsanwaltschaft.

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Der 42-jährige Schweizer war an einem Samstagabend maskiert und bewaffnet von Passanten gesehen worden. Eine Patrouille der Polizei traf den Mann beim Westbahnhof an, worauf der Schütze zwei Schüsse auf die Polizisten abgab. Verletzt wurde niemand.

Danach verschanzte sich der Mann in seiner Wohnung. Die Polizei sperrte die Umgebung mit einem Grossaufgebot ab und versuchte, Verhandlungen aufzunehmen. Bei einer Kontaktaufnahme kam es zu einem Schusswechsel zwischen der Polizei und dem Schützen.

Als am Montagmorgen um 3 Uhr Sondereinsatzkräfte der Solothurner, Berner und Aargauer Polizei die Wohnung stürmten, fanden sie den Schweizer tot auf dem Sofa sitzend. Er wies eine Schussverletzung am Kopf auf, in seinem Schoss lag eine Armeepistole.

Keine Dritteinwirkung

Die Untersuchung ergab, dass der Mann sich die tödliche Kopfverletzung selbst zugefügt hat. Untersuchungen der Kantonspolizei St. Gallen und des Institutes für Rechtsmedizin der Universität Bern ergaben keine Anhaltspunkte auf Dritteinwirkung.

Die auf die Polizei abgegebenen Schüsse wurden mit dem Sturmgewehr abgegeben, das in der Wohnung des Mannes gefunden wurde. Da gegen den verstorbenen Schützen keine Strafuntersuchung geführt werden kann, wurde das Verfahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung eingestellt. Die Verfügung ist noch nicht rechtskräftig.

(knob/sda)

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