Bewilligungspflicht für gefährliche Hunde in Basel-Stadt

publiziert: Freitag, 29. Sep 2000 / 11:59 Uhr

Basel/Bern - Als erster Kanton führt Basel-Stadt eine Bewilligungspflicht für «potenziell gefährliche Hunde» ein. Der Regierungsrat verabschiedete am Freitag eine entsprechende Änderung des Hundegesetzes. Auf Bundesebene überlegt man sich die elektronische Registrierung sämtlicher Hunde.

Mit der Änderung des Gesetzes will die Regierung laut Mitteilung dazu beitragen, dass sich die Bevölkerung von Hunden nicht bedroht fühlen müsse. Umgekehrt sollten Hundehalter nicht Aggressionen ausgesetzt sein, weil sie einen Hund hätten. Die neue Bewilligungspflicht soll sowohl für Hundehalter gelten, die bereits einen potenziell gefährlichen Hund besitzen, als auch für solche, die sich einen anschaffen wollten.

Die Bewilligung werde erteilt, wenn der Halter genügend Kenntnisse in der Hundehaltung erbringe und nicht wegen Gewaltdelikten vorbestraft sei. Zudem müsse der Hund aus einer anerkannten Zucht stammen. Der Hund werde von einem Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet, um Halter- oder Standortwechsel jederzeit feststellen zu können. Das geänderte Gesetz müsse jetzt noch vom grossen Rat verabschiedet werden, erklärte Urs Höchle vom Rechtsdienst des Sanitätsdepartements.

Nach Ablauf der Referendumsfrist und der Anpassung der Verordnung könne das Gesetz frühestens Anfang 2001 in Kraft treten. Es sei noch zu früh, einzelne Hunderassen zu nennen, die auf die Liste «potenziell gefährlicher Hunde» kämen. Höchle ergänzte, das Vorgehen sei mit Basel-Landschaft abgesprochen worden. Der Landkanton werde nach Möglichkeiten für gleichartige Regeln sorgen. Die Kantone hätten aktiv werden müssen, nachdem bei einem bundesweiten Hearing Ende August klar geworden sei, dass die bundesrechtliche Gesetzgebung dafür nicht reiche. Beim Bund denke man zur Zeit nicht über eine Bewilligungspflicht oder gar ein Verbot für einzelne Rassen nach, bestätigte Heinz K. Müller vom Bundesamt für Veterinärwesen (BVET). Der Bund sehe aber vor, etwas in Richtung elektronischer Registrierung von allen Hunden zu unternehmen. Für weitere Massnahmen sei es Voraussetzung, dass die Hunde und wenn möglich auch ihr Lebenslauf bekannt seien. Die Hunde im Kanton Genf seien bereits mit einem elektronischen Chip identifizierbar.

(news.ch)

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