Bilaterale II: Schweiz hat sich durchgesetzt

publiziert: Sonntag, 16. Mai 2004 / 23:04 Uhr

Bern - Die Bilateralen II sind sozusagen unter Dach. Die Schweiz habe sich weitgehend durchgesetzt, urteilen Politologen. Sie könne zwar weiterhin nicht umfassend mitreden, präge nun aber sogar die EU-Gesetzgebung im Bereich Wirtschaft mit.

Dass ein Drittland die EU-Gesetzgebung so stark prägt, sei "einmalig in der Geschichte der EU".
Dass ein Drittland die EU-Gesetzgebung so stark prägt, sei "einmalig in der Geschichte der EU".
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Bereits am Mittwochabend zeigte sich Bundespräsident Joseph Deiss zufrieden mit dem Durchbruch bei den Bilateralen. Die Schweiz habe hart gearbeitet, in ganz Europa lobbyiert.

Diese Arbeit sei erfolgreich gewesen, urteilt René Schwok. Für den Politologieprofessor der Universität Genf hat "die Schweiz grundsätzlich erhalten, was sie wollte". Auch Georg Kreis, Direktor des Europainstituts der Universität Basel, ist der Meinung, die Schweiz habe ihre Positionen erfolgreich verteidigt.

Schweiz prägt EU-Gesetzgebung

Noch vor ein, zwei Jahren sei nicht sicher gewesen, ob die Schweiz ihr Bankgeheimnis bewahren und dennoch zu einem Abschluss der Bilateralen II kommen könne, erinnert Schwok.

Mit der nun vereinbarten unbefristeten Ausnahmeregelung bei Schengen kann die Schweiz vermeiden, bei Steuerhinterziehung Rechtshilfe leisten zu müssen. Damit bleibt das Bankgeheimnis unangetastet.

Änderungen müsste die Schweiz nur nach einem gemeinsamen Beschluss eines gemischten Ausschusses übernehmen. Und Luxemburg, das eine Benachteiligung seines Finanzplatzes fürchtete, erhielt Zusicherungen, dass die EU auf eine Gleichgewichtung achten werde.

Dass ein Drittland die EU-Gesetzgebung und deren Weiterentwicklung im Bereich Wirtschaft so stark prägt, ist gemäss Schwok "einmalig in der Geschichte der EU".

Als Nicht-Mitglied könne die Schweiz allerdings weiterhin keinen aktiven Beitrag an Gesamtentwicklungen leisten, gibt Kreis zu bedenken.

Allgemein weist er darauf hin, dass Verträge immer nur den Status quo festschreiben und Veränderungen nicht Rechnung tragen würden. "Und auch Mitglieder können sich von Fall zu Fall Ausnahmen ausbedingen."

Bankgeheimnis legitimiert

Doch für das Schweizer Bankgeheimnis sei der jetzt vorliegende Entscheid "historisch", sagt Schwok. "Zum ersten Mal ist das Bankgeheimnis von unseren Nachbarn legalisiert und legitimiert worden. Bisher wurde es bloss toleriert."

Dass der Druck aufs Bankgeheimnis sich künftig einfach verlagern und im Rahmen der OECD, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, verstärkt ausgeübt werden könnte, sei keine Option, erklärt Schwok.

Er habe momentan keinen Hinweis darauf, dass nun EU-Länder oder die USA auf diesem Weg versuchen würden, das Bankgeheimnis aufzuweichen. Rasche Entscheide würden zudem in der OECD selten gefällt, da es jeweils Einstimmigkeit brauche.

EU-Beitritt nicht näher gerückt

Der Druck aufs Schweizer Bankgeheimnis werde in der nächsten Zeit eher abnehmen, schätzt Schwok. Damit habe der Bankensektor sein Ziel erreicht, der bilaterale Weg war erfolgreich. Schwoks Schlussfolgerung: "Die Bilateralen bringen uns näher an die EU, aber die Mitgliedschaft ist nicht näher gerückt."

(bert/Si)

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