Bilaterale II: Unterzeichnung erst Anfang Oktober

publiziert: Donnerstag, 9. Sep 2004 / 17:34 Uhr

Bern - Die im Juni paraphierten zweiten bilateralen Abkommen mit der EU können nicht wie vorgesehen im September unterzeichnet werden. Es dürfte Mitte Oktober werden, sagte Chefunterhändler Michael Ambühl an einem Mediengespräch in Bern.

Chefunterhändler Michael Ambühl.
Chefunterhändler Michael Ambühl.
Die Verzögerung habe keine politischen, sondern nur prozedurale Gründe, sagte Botschafter Ambühl. Sie sei damit begründet, dass der Bundesrat die neun Verhandlungsergebnisse erst unterzeichnen könne, wenn ihm die in Arbeit stehende Sammelbotschaft vorliege. In der EU müssten die 450 Seiten Vertragstext in 18 Sprachen übersetzt werden.

Die Vernehmlassung bei den interessierten Parteien und Organisationen ist abgelaufen. Die Kantone haben noch eine Woche Zeit, ihre Stellungnahme abzugeben. Die Botschaft des Bundesrates ans Parlament dürfte Anfang Oktober verabschiedet werden, sagte Ambühl.

Die Büros von Nationalrat und Ständerat haben die Aussenpolitischen Kommissionen (APK) als vorberatende Gremien eingesetzt. Die Bilateralen II sollen in der Dezembersession in beiden Räten debattiert werden. Die Schlussabstimmung soll Ende der Dezembersession stattfinden. Dann beginnen die Referendumsfristen.

Anders als bei den Bilateralen I seien die Verhandlungsergebnisse nicht miteinander verknüpft, sagte Ambühl. Die Abkommen könnten einzeln in Kraft gesetzt werden. Die von der SVP angestrebte Referendumsabstimmung gegen das Polizei- und Asylabkommen Schengen/Dublin könnte am 5. Juni 2005 stattfinden.

Acht der neun Verhandlungsergebnisse sind Abkommen, die vom Parlament genehmigt werden müssen. Der Bundesrat beantragt dem Parlament, sieben davon dem fakultativen Referendum zu unterstellen. Als nicht erfüllt erachtet er die verfassungsmässigen Voraussetzungen für das obligatorische Staatsvertragsreferendum.

Die bilateralen Abkommen II seien eine Fortsetzung des nach dem EWR-Nein von 1992 eingeschlagenen bilateralen Weges, sagte Ambühl. Die Abkommen seien massgeschneidert, festigten die Beziehungen zur EU, sicherten das Bankgeheimnis und bedeuteten weder einen Souveränitätsverlust noch ein Präjudiz für einen EU-Beitritt.

Per Saldo dürften die Abkommen den Bund 40 Millionen Franken kosten, sagte Ambühl. Aber das Asylwesen dürfte dank dem Abkommen von Dublin mit einer Entlastung rechnen. Der Tourismus könne dank erleichterten Visumsvorschriften mit Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe rechnen.

(bert/sda)

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