Blocher beerdigt Regelung für die Sterbehilfe

publiziert: Freitag, 13. Feb 2004 / 13:21 Uhr / aktualisiert: Freitag, 13. Feb 2004 / 13:49 Uhr

Bern - In der Schweiz gibt es auf absehbare Zeit keine gesetzliche Regelung der Sterbehilfe. Bundesrat Christoph Blocher gibt der Nationalen Ethikkommission für die Klärung der Frage kein Geld. Und aus der Legislaturplanung strich er das Anliegen auch.

Blocher will mit Sterbehilfe in den nächsten Jahren nichts zu tun haben. (Archiv)
Blocher will mit Sterbehilfe in den nächsten Jahren nichts zu tun haben. (Archiv)
Ruth Metzler, Blochers Vorgängerin im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD), hatte aufgrund von Vorstössen aus dem Parlament und aufgrund eines Bundesratsentscheids die Nationale Ethikkommission für Humanmedizin beauftragt, bis im Sommer einen Bericht über die Sterbehilfe auszuarbeiten.

Georg Amstutz, der Sekretär der Ethikkommission, sagte, die Kommission habe für diesen Auftrag 100 000 Franken beantragt. Wie Metzler habe auch Blocher dieses Geld aber nicht gesprochen, bestätigte Amstutz einen Artikel im Tages-Anzeiger.

Amstutz erklärte, die Kommission habe im laufenden Jahr nach Abzug der Sitzungsgelder gerade noch 13 000 Franken zur Verfügung. Mit den 100 000 Franken hätten Experten herangezogen, redaktionelle Arbeiten, Übersetzungen und anderes bezahlt werden sollen, was die Möglichkeiten des Milizgremiums übersteigt.

Auch der Zeitrahmen sei für die aufwendige Arbeit allzu knapp gesteckt gewesen; die Kommission hätte frühestens im Sommer 2005 einen Bericht vorlegen können.

Das verweigerte Geld ändere für die Kommission aber wenig, fuhr Amstutz fort. Sie beschäftige sich sowieso mit der Sterbehilfe - schon vor dem nun zurückgezogenen Auftrag des Bundesrates und auch weiterhin.

Es sei aber bedauerlich, dass der Bundesrat die Regelung der Sterbehilfe aus seinen Legislaturzielen gekippt habe. Die Probleme lägen auf dem Tisch und seien dringlich.

(fest/sda)

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