Blocher vertritt das Nein zu Verwahrungs-Initiative

publiziert: Montag, 19. Jan 2004 / 13:00 Uhr / aktualisiert: Montag, 19. Jan 2004 / 15:30 Uhr

Bern - Bundesrat Christoph Blocher hat vor den Medien in Bern das Nein von Landesregierung und Parlament zur Verwahrungs-Initiative vertreten. Meine persönliche Meinung interessiert nicht mehr, sagte der neue Justizminister.

Bundesrat Christoph Blocher.
Bundesrat Christoph Blocher.
Bis zu seiner Wahl in den Bundesrat sass Blocher noch im Unterstützungskomitee für die Initiative "Lebenslange Verwahrung für extrem gefährliche, nicht therapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter".

Die Initiative und die vom Parlament verabschiedete Revision des Strafgesetzbuches wollten gleichermassen die Gesellschaft vor gefährlichen Straftätern schützen, sagte Blocher. Das Volksbegehren sei der Ausdruck des Misstrauens gegenüber einer zu largen Urlaubs- und Entlassungspraxis der Strafvollzugsbehörden in den 70er- und 80er-Jahren.

Laut Blocher nimmt die Initiative bewusst in Kauf, dass auch Täter lebenslang in Verwahrung bleiben müssen, die beispielsweise wegen Altersschwäche nicht mehr gefährlich sind oder nachträglich therapierbar werden. Der grösste Unterschied zur Gesetzesrevision liege darin, dass diese eine regelmässige Neubeurteilung der Täter während der Verwahrung verlange.

Im übrigen überliess Blocher die Kritik an der Initiative weitgehend Vertretern der Kantone und Direktor Heinrich Koller vom Bundesamt für Justiz. Dabei unterstrich Koller, dass sich das Begehren nur bei "sehr weiter" Auslegung des Wortlautes mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbaren lasse.

Bundesrat Blocher hatte im Übrigen nach eigener Aussage "keine Mühe" damit, die ablehnende Haltung zur Verwahrungs-Initiative zu vertreten. Die Mitglieder der Landesregierung müssten sich im Abstimmungskampf generell zurückhalten, sagte er.

Wenn die Räte einmal über den Antrag des Bundesrates beschlossen haben, wird laut Blocher aus dem Geschäft "eine Vorlage des Parlaments". Sich für diese einzusetzen, sei in erster Linie die Aufgabe der Parteien und der interessierten Kreise. Der Bundesrat sei "kein Quasi-Abstimmungskomitee", das ihnen diese Arbeit abnehmen dürfe.

(fest/sda)

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