Warteliste für Organspende immer länger

Breite Zustimmung zum Transplantationsgesetz

publiziert: Freitag, 21. Okt 2011 / 13:06 Uhr
Trotz grundsätzlicher Zustimmung, finden alle Parteien noch Lücken in der geplanten Revision.
Trotz grundsätzlicher Zustimmung, finden alle Parteien noch Lücken in der geplanten Revision.

Bern - Die Revision des Transplantationsgesetzes stösst in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung. Nur wenige Punkte werden kritisiert, darunter das Fehlen von Bestimmungen über die Transplantation von Stammzellen oder von Massnahmen zur Förderung von Organspenden.

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Der Revisionsentwurf präzisiert unter anderem Regelungen über die Organtransplantation, die bisher zu Unklarheiten geführt hatten. So sollen Angehörige künftig nicht erst nach Eintritt des Todes zu einer Organentnahme befragt werden können, sondern schon nach dem Entscheid, die lebenserhaltenden Massnahmen abzubrechen.

Ist der Spender oder die Spenderin urteilsunfähig, kann eine Organentnahme vorbereitet werden, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: Die medizinischen Massnahmen müssen für den Erfolg der Transplantation unerlässlich sein; sie dürfen den Spender nur minimalen Risiken und Belastungen aussetzen; schliesslich muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, der Vertrauensperson oder der nächsten Angehörigen vorliegen.

Keine grundsätzliche Kritik

Die Parteien heissen diese Vorschläge grundsätzlich gut und begrüssen insbesondere, dass damit verschiedene Punkte geklärt werden. Die SP verlangt jedoch weitere Gesetzesanpassungen, etwa damit Lebendspender bei der Zusatzversicherung aufgrund ihrer Spende keine Nachteile erleiden.

Die FDP vermisst Massnahmen zur Förderung der Organspende. Die SVP kritisiert, dass in der Schweiz krankenversicherte Grenzgänger bei der Zuteilung von Organen in der Schweiz wohnhaften Personen gleichgestellt werden.

Der Ärzteverband FMH steht der Revision positiv gegenüber, regt aber zusätzlich die Schaffung eines Fonds für den Fall von Komplikationen an. Auch der Spitalverband H+ und der Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherer (SVK) unterstützen den Entwurf grundsätzlich.

Zweite Revision

Beim Bundesamt für Gesundheit sind über 50 Stellungnahmen zur Revision des Transplantationsgesetzes eingegangen. Der im Jahr 2004 geschaffene Erlass war bereits 2007 revidiert worden, weil Unklarheiten bei der Anwendung aufgetaucht waren.

Die Warteliste ist in den letzten Jahren länger geworden. Warteten 2001 noch 548 Menschen auf eine Organspende, waren es letztes Jahr schon fast doppelt so viele.

(dyn/sda)

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