Brunner macht Verfahrensfehler geltend

publiziert: Montag, 27. Okt 2008 / 19:04 Uhr / aktualisiert: Montag, 27. Okt 2008 / 19:21 Uhr

Bern - Der SVP-Parteipräsident und Nationalrat Toni Brunner beschuldigt den zuständigen Bundesstaatsanwalt, das Verfahren für die Aufhebung seiner Immunität unzulässig abgekürzt zu haben. Er hat deshalb beim Bundesstrafgericht eine Beschwerde eingereicht.

Toni Brunner hat beim Bundesstrafgericht eine Beschwerde eingereicht.
Toni Brunner hat beim Bundesstrafgericht eine Beschwerde eingereicht.
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Das Verfahren gegen Brunner steht im Zusammenhang mit der Affäre Blocher-Roschacher. Im Herbst hatte der Nationalrat entschieden, die parlamentarische Immunität Brunners aufzuheben. Damit wollte er den Weg öffnen für die juristische Klärung der Frage, ob Brunner eine Amtsgeheimnisverletzung begangen hat.

Laut dem zuständigen Bundesstaatsanwalt Pierre Cornu könnte Brunner den Entwurf eines vertraulichen Kommissionsberichts zur Ausschaltung von Bundesanwalt Valentin Roschacher dem Generalsekretär des damaligen Justizministers Christoph Blocher vorgelegt oder gar ausgehändigt haben.

Von Ständeratskommission angehört

Am Montag wurde Brunner von der Rechtskommission (RK) des Ständerates angehört. Eine erste Diskussion führte die Kommission zwar. Einen Entscheid fällte sie aber noch nicht, wie sie mitteilte. Die kleine Kammer hat über das Geschäft noch zu befinden.

Laut einem SVP-Communiqué vom Montagabend legte Brunner vor der RK des Ständerates erneut dar, dass er in dem Strafverfahren bisher nicht als Beschuldigter, sondern immer nur als Auskunftsperson befragt worden sei. Die Voraussetzungen für die Aufhebung seiner Immunität seien damit nicht erfüllt.

Die RK des Nationalrates habe diese Frage nicht beantwortet. Der Nationalrat, der die Aufhebung von Brunners Immunität am 1. Oktober mit 114 zu 73 Stimmen beschloss, habe sich ebensowenig damit auseinandersgesetzt, machte die SVP geltend. Die Kammer habe Brunners Immunität «vorab aus politischen Gründen» aufgehoben.

In seiner Beschwerde verlangt Brunner, die Bundesanwaltschaft müsse das Ermittlungsverfahren einstellen oder eine Voruntersuchung beim eidgenössischen Untersuchungsrichteramt beantragen. Die Aufhebung seiner Immunität sei zu sistieren, bis das Parlament die Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen ihn erteilt habe.

Mit seiner Beschwerde will der St. Galler Nationalrat Brunner geltend machen, dass er Anspruch auf ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren habe. Ihrem Parteipräsidenten seien weder ein faires Verfahren noch rechtliches Gehör gewährt worden, hält die SVP fest.

«Unzulässige Verfahrensabkürzung»

Der ausserordentliche Bundesstaatsanwalt hätte nach Auffassung der SVP nach dem Ende seiner Ermittlungen an den Eidgenössischen Untersuchungsrichter gelangen müssen. Dabei wäre er verpflichtet gewesen, einen Beschuldigten und die ihm vorgeworfene Tat genau zu bezeichnen.

Der Untersuchungsrichter hätte dann bei der Bundesversammlung die Ermächtigung zur Aufhebung der Immunität zur Einleitung eines Strafverfahrens einholen müssen. Dies habe Cornu nicht getan und damit eine «unzulässige Verfahrensabkürzung genommen», wie die SVP es formulierte.

(fest/sda)

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