Deutliches Nein zu sechs Wochen

Bürger schicken Ferien-Initiative bachab

publiziert: Sonntag, 11. Mrz 2012 / 12:55 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 11. Mrz 2012 / 17:50 Uhr
Es gibt nicht mehr Wochen Ferien.
Es gibt nicht mehr Wochen Ferien.

Bern - Die Schweizerinnen und Schweizer gönnen sich nicht mehr Ferien. Sie haben die Volksinitiative für sechs Wochen Ferien überaus deutlich abgelehnt: 66,5 Prozent der Stimmenden sagten Nein, in keinem einzigen Kanton resultierte ein Ja.

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Arbeitnehmende haben damit weiterhin nur das Recht auf vier Wochen Ferien. Der Gewerkschaftsdachverband Travail.Suisse wollte das gesetzliche Minimum auf sechs Wochen erhöhen, erlitt mit dieser Forderung nun aber Schiffbruch. Nur 772'000 Personen sagten Ja.

Am meisten Zustimmung erhielt die Initiative in der Westschweiz. Abgelehnt wurde sie allerdings auch dort. Am knappsten war die Ablehnung im Kanton Jura mit rund 51 Prozent Nein. Auch in den Kantonen Genf, Waadt, Neuenburg und Tessin sagten weniger als 60 Prozent der Stimmenden Nein.

Wuchtiges Nein in der Innerschweiz

In allen anderen Kantonen lag der Nein-Stimmen-Anteil über 60 Prozent. Am deutlichsten verworfen wurde die Initiative im Kanton Appenzell Innerrhoden mit 82 Prozent Nein. In den Kantonen Nidwalden, Obwalden und Schwyz sprachen sich jeweils beinahe 80 Prozent der Stimmenden gegen mehr Ferien aus.

Für mehr Ferien gekämpft hatten neben den Gewerkschaften die linken Parteien. Sie führten die gestiegene Belastung am Arbeitsplatz ins Feld, die auch zu hohen Gesundheitskosten führe. Zudem sei die Schweiz bei den Wochenarbeitsstunden international Spitzenreiterin.

Steigende Arbeitskosten

Die bürgerlichen Parteien und die Wirtschaft stellten sich gegen die Initiative. Sie monierten, die Annahme würde die bereits hohen Arbeitskosten weiter in die Höhe treiben, was der Wettbewerbsfähigkeit schade.

Die Kosten einer zusätzlichen Ferienwoche wurden auf 6 bis 7 Milliarden Franken beziffert. Nach Berechnung der Gewerkschaften hätte ein Ja die Arbeitgeber pro Arbeitnehmer bei einem Monatslohn von 4500 Franken rund fünf Franken pro Tag gekostet.

Steigender Druck

Die Gegner stellten indes in Frage, ob Arbeitgeber tatsächlich mehr Personal einstellen würden, um die längeren Ferienabwesenheiten zu kompensieren. Sie warnten davor, dass der Druck auf die Arbeitnehmenden steigen könnte, weil sie in weniger Zeit mehr leisten müssten, um ihre Arbeit zu verrichten. Auch Bundesrat und Parlament hatten die Initiative abgelehnt.

Schon in der Vergangenheit hatten es Volksinitiativen für mehr Ferien oder weniger Arbeitszeit schwer. Angenommen wurde nur gerade die Initiative für einen arbeitsfreien 1. August. Zum Nein beigetragen haben dürften die ältere Bevölkerung. Eine von Travail.Suisse in Auftrag gegebene Umfrage im Vorfeld der Abstimmung hatte ergeben, dass sich vor allem die Pensionierten gegen mehr Ferien stellten.

(bg/sda)

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Schwarzarbeit
*Im streng rechtlichen Sinne ist Schwarzarbeit das Arbeiten für einen Dritten gegen Lohn, wenn einerseits die Arbeitsleistung beim Hauptarbeitgeber darunter leidet (z. B. bei zusätzlicher Nachtarbeit, die eine Übermüdung am Folgetag bewirkt) oder wenn der Hauptarbeitgeber durch die Arbeit für den Dritten konkurrenziert wird (Art. 321a Abs. 3 OR)." (Wikipedia) Wer also gar kein Anstellungsverhältnis hat, kann natürlich in diesem Sinn auch keine Schwarzarbeit leisten.

Eine Person arbeitet ebenfalls schwarz, wenn sie erwerbstätig ist, ohne bei den Sozialversicherungen, der Steuerverwaltung und/oder den Ausländerbehörden gemeldet zu sein.

Vielleicht sind Sie jetzt enttäuscht, dass Sie gar keine Schwarzarbeit leisten, sondern ein mehr oder weniger erfolgreicher Selbständigerwerbender sind.
Nur soviel
Schwarzarbeit ist Sozial- und Steuerbetrug.
Na und!
Wenn man keine Steuern, Krankenkasse etc. zahlen muss weil man gezwungen wird Schwarzarbeit zu machen, liegen viel mehr als nur 6 Wochen Ferien im Jahr drin. Und das gute daran ist. dass die Schwarzarbeit viel höher bezahlt wird als "normale" Arbeit. Noch besser allerdings ist, dass seitens der Behörden gegen Schwarzarbeit nichts getan werden kann wenn sie aus Notwehr verrichtet wird und zum Überleben der Familie dient bzw. die soziale Unabhängigkeit, Sicherheit und Integrität des Betroffenen und seiner Familie vollumfänglich gewährleistet.
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