Bürgerrechtskommissionen entscheiden über Einbürgerungen

publiziert: Donnerstag, 4. Mrz 2004 / 16:07 Uhr

Luzern - In den Luzerner Gemeinden sollen grundsätzlich Bürgerrechtskommissionen über Einbürgerungen entscheiden. Die Gemeinden können aber das Verfahren weiterhin selber bestimmen. Zwei weiter gehende Initiativen lehnt die Luzerner Regierung ab.

Über das Einbürgerungsverfahren entscheiden immer noch die Gemeinden.
Über das Einbürgerungsverfahren entscheiden immer noch die Gemeinden.
Die beiden Volksinitiativen des Grünen Bündnisses verlangen ein einheitliches Einbürgerungsverfahren sowie einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Sie gaben der Luzerner Regierung Anlass, ihre Haltung zu den Einbürgerungen in einer Botschaft an den Grossen Rat zu formulieren.

Die Regierung lehne den Rechtsanspruch auf Einbürgerung ab, sagte Justizdirektorin Yvonne Schärli vor den Medien. Aufgrund der Debatte im Luzerner Kantonsparlament nach dem Bundesgerichtsurteil zu den Einbürgerungen wäre ein solches Begehren chancenlos.

Zwar lehnt die Regierung auch die zweite Initiative für ein einheitliches Verfahren ab. Sie verlangt, dass grundsätzlich eine Bürgerrechtskommission für Einbürgerungen zuständig ist; die Gemeinden hätten nur die Möglichkeit, diese Kompetenz an den Gemeinderat zu delegieren.

Das schränkt nach Ansicht der Regierung die Autonomie der Gemeinden zu stark ein. Doch die Regierung übernimmt einen Teil der Initiative für ihren Gegenvorschlag, den sie dem Grossen Rat und dem Volk unterbreitet.

Das Bürgerrechtsgesetz soll derart geändert werden, dass grundsätzlich eine Bürgerrechtskommission das Gemeindebürgerrecht zusichert. Die Gemeinden sollen aber von dieser Regel abweichen und die Kompetenz an die Gemeindeversammlung, das Gemeindeparlament oder den Gemeinderat delegieren können.

Die Botschaft zu den Initiativen und dem Gegenvorschlag der Regierung kommt im Mai ins Kantonsparlament. Voraussichtlich im September kann das Volk darüber entscheiden.

(rp/sda)

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